Mit 1. Jänner 2000 wurden freiberufliche Ärzte vom GSVG ausgenommen.
Das bedeutet einerseits Wahlfreiheit, andererseits aber auch die Verpflichtung, für den Krankheitsfall Vorsorge zu treffen - denn es besteht Versicherungspflicht für alle freiberuflichen Tätigkeiten!
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