Ab der Veranlagung 2010 gibt es für natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften (das sind solche aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) den neuen Gewinnfreibetrag. Dieser kann unabhängig davon in Anspruch genommen werden, ob der Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird.
Der durch die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen (Erträgen) und Betriebsausgaben (Aufwendungen) ermittelt Gewinn ist in der Regel noch nicht der engültige zu versteuernde Gewinn. Als "letzte" Betriebsausgabe kann nämlich noch ein Gewinnfreibetrag von bis zu 13 Prozent des (vorläufig ermittelten) Gewinnes abgezogen werden. Im Einzelnen besteht der Gewinnfreibetrag aus
Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag bemisst sich wie folgt:
Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt nach dieser Staffel somit 45.350 Euro
Voraussetzung für die Anerkennung ist die Investition im gleichen Kalenderjahr in
Haben Sie noch Fragen?
Anfrage Gewinnfreibetrag