Die direkte Leistungszusage ist ein Leistungsversprechen des Unternehmens an ausgewählte Mitarbeiter und/oder an den Unternehmer selbst eine Firmenpension zu erhalten.
- Der rechtliche Rahmen ist im Betriebspensionsgesetz (BPG) und im Einkommensteuergesetz §14 festgelegt. Geregelt wird die Wertpapierdeckung der Pensionsrückstellung bzw. die Auslagerung in einen Versicherungsvertrag.
- Grundsätzlich müssen 50% der steuerlichen Rückstellung mit Wertpapieren gedeckt sein. Durch den Abzinsungsfaktor von 6% ergibt sich bei der Wertpapierdeckung nur eine 30 bis 35%-ige Deckung des tatsächlich "benötigten" Endwertes! Alternativ dazu - und in der Praxis häufiger - erfolgt das Ansparen in Form des Abschlusses einer "Rückdeckungsversicherung".
KLUG TIP: Um allen Eventualitäten vorzubeugen empfiehlt sich ein exakt definiertes Leistungsversprechen, abgebildet in einem "ausgelagerten" Versicherungsvertrag.
Vorteile Unternehmen
- Prämien sind Betriebsausgaben,
- Rückstellungsbildung ist gewinnmindernd, verbessertes Bilanzbild
- Keine Lohnnebenkosten und Sozialabgaben
Vorteile Begünstigte
- keine Lohnsteuer und Sozialversicherung in Ansparphase
- keine Sozialversicherung während Rentenbezug
- geringere Steuerlast während Rentenbezug
- Insolvenzschutz durch Verpfändung
- Bruttoninvestment und somit höherer Ertrag durch Zinseszins
KLUG TIP: Ein Steuergeschenk, welches unbedingt genutzt werden sollte! Als zertifizierte bAV Experten unterstützen wir die betriebliche Umsetzung und wählen die besten Angebote für Sie und Ihre Mitarbeiter aus.