KLUG VERSICHERT / BETRIEBSPENSION §14 ESTG

Die direkte Leistungszusage ist ein Leistungsversprechen des Unternehmens an ausgewählte Mitarbeiter und/oder an den Unternehmer selbst eine Firmenpension zu erhalten.

  • Der rechtliche Rahmen ist im Betriebspensionsgesetz (BPG) und im Einkommensteuergesetz §14 festgelegt. Geregelt wird die Wertpapierdeckung der Pensionsrückstellung bzw. die Auslagerung in einen Versicherungsvertrag.
  • Grundsätzlich müssen 50% der steuerlichen Rückstellung mit Wertpapieren gedeckt sein. Durch den Abzinsungsfaktor von 6% ergibt sich bei der Wertpapierdeckung nur eine 30 bis 35%-ige Deckung des tatsächlich "benötigten" Endwertes! Alternativ dazu - und in der Praxis häufiger - erfolgt das Ansparen in Form des Abschlusses einer "Rückdeckungsversicherung".

KLUG TIP: Um allen Eventualitäten vorzubeugen empfiehlt sich ein exakt definiertes Leistungsversprechen, abgebildet in einem "ausgelagerten" Versicherungsvertrag.

Vorteile Unternehmen

  • Prämien sind Betriebsausgaben,
  • Rückstellungsbildung ist gewinnmindernd, verbessertes Bilanzbild
  • Keine Lohnnebenkosten und Sozialabgaben

Vorteile Begünstigte

  • keine Lohnsteuer und Sozialversicherung in Ansparphase
  • keine Sozialversicherung während Rentenbezug
  • geringere Steuerlast während Rentenbezug
  • Insolvenzschutz durch Verpfändung
  • Bruttoninvestment und somit höherer Ertrag durch Zinseszins

KLUG TIP: Ein Steuergeschenk, welches unbedingt genutzt werden sollte! Als zertifizierte bAV Experten unterstützen wir die betriebliche Umsetzung und wählen die besten Angebote für Sie und Ihre Mitarbeiter aus.

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Anfrage Betriebspension §14 EStG
 
 
 
Ihr persönlicher Kontakt Christian Coufal Mobil: +43 (0) 676 750 30 78
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