KLUG VERSICHERT / BETRIEBLICHE KOLLEKTIVVERSICHERUNG

Betriebliche Kollektivversicherungen und Pensionskassen sind einr interessante Form der betrieblichen Mitarbeitervorsorge. Generell handelt es sich aber um Lösungen, die aufgrund des doch umfangreichen Errichtungsaufwandes erst ab einer gewissen Betriebsgröße (Anzahl Mitarbeiter) sinnvoll sind. Wir halten daher die Information zu diesen beiden Modellen sehr kurz:

  • Arbeitgeber können den Arbeitnehmern entweder eine Pensionskassenlösung oder eine betriebliche Kollektivversicherung anbieten. Grundsätzlich handelt es sich um Rentenlösung mit Kapitalverzehr.
  • Steuerlich sind ide Pensionskassen und die betrieblichen Kollektivversicherung gleichgestellt. Der Arbeitgeber kann insgesamt bis zu 10 % der Lohn- und Gehaltssumme entweder in eine Pensionskasse und/oder in eine betriebliche Kollektivversicherung einzahlen. Diese Einzahlungen werden als Betriebsausgabe anerkannt.
  • Die Pensionsleistungen unterliegen der Besteuerung, soweit sie aus Arbeitgeberbeiträgen resultieren. Arbeitnehmerbeiträge sind bis zur Höhe der Arbeitgeberbeträge zulässig (Sonderausgaben) und von Leistungen aus diesen Beiträgen werden nur 25% besteuert. Die Versicherungssteuer beträgt einheitlich 2,5% und von den Veranlagungserträgen wird keine KESt einbehalten.

Der große Unterschied liegt bei der gesetzlichen Ausgestaltung und den Veranlagungsrichtlinien!

KLUG TIP: Ein Steuergeschenk, welches unbedingt genutzt werden sollte! Als zertifizierte bAV Experten unterstützen wir auf Honorarbasis die betriebliche Umsetzung.

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