Die Berufsrechtsschutzversicherung ist eine Möglichkeit Heilberufler und deren Familien zu versichern. Die Beiträge können als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Versichert sind immer der Versicherungsnehmer, die Familie und wenn gegeben das Personal. Abgesichert sind in teilweise frei wählbaren Modulen die Rechtsgebiete:
Toprechtschutzversicherungen sind auf die Bedürfnisse von Heilberufler zugeschnitten!
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