Der Gesetzgeber versteht unter bAV Zukunftssicherung Altersvorsorge, Hinterbliebenenvorsorge, Unfallvorsorge und Gesundheitsvorsorge. Der Unternehmer kann also für seine Mitarbeiter Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen abschließen.
Die Beiträge des Unternehmers für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter dürfen eine Summe von EUR 300,-- pro Jahr bzw. EUR 25,-- pro Monat nicht übersteigen. Bei der Umsetzung muss der Gleichheits- bzw. Gruppengrundsatz beachtet werden.
Vorteile für das Unternehmen
- Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
- Keine Lohnnebenkosten, daher günstiger als eine Lohnerhöhung
- Förderung der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation
- Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen Einstellung der Beitragszahlung möglich
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Lohnerhöhung brutto für netto - EUR 300,00 sind auch wirklich EUR 300,00
- Im Falle von Pensionsvorsorge ist die Auszahlung vollkommen steuerfrei
- Die Beiträge sind unverfallbar, übertragbar, selbst fortführbar und können wenn erforderlich ausgesetzt werden.
KLUG TIP: Ein Steuergeschenk, welches unbedingt genutzt werden sollte! Als zertifizierte bAV Experten unterstützen wir die betriebliche Umsetzung und wählen die besten Angebote für Sie und Ihre Mitarbeiter aus.