KLUG VERSICHERT / ZUKUNFTSSICHERUNG §3 (1) 15A ESTG

Der Gesetzgeber versteht unter bAV Zukunftssicherung Altersvorsorge, Hinterbliebenenvorsorge, Unfallvorsorge und Gesundheitsvorsorge. Der Unternehmer kann also für seine Mitarbeiter Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen abschließen.

Die Beiträge des Unternehmers für die Zukunftssicherung der Mitarbeiter dürfen eine Summe von EUR 300,-- pro Jahr bzw. EUR 25,-- pro Monat nicht übersteigen. Bei der Umsetzung muss der Gleichheits- bzw. Gruppengrundsatz beachtet werden.

Vorteile für das Unternehmen

  • Prämienzahlungen sind Betriebsausgaben
  • Keine Lohnnebenkosten, daher günstiger als eine Lohnerhöhung
  • Förderung der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation
  • Wenn schwerwiegende Gründe vorliegen Einstellung der Beitragszahlung möglich

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Lohnerhöhung brutto für netto - EUR 300,00 sind auch wirklich EUR 300,00
  • Im Falle von Pensionsvorsorge ist die Auszahlung vollkommen steuerfrei
  • Die Beiträge sind unverfallbar, übertragbar, selbst fortführbar und können wenn erforderlich ausgesetzt werden.

KLUG TIP: Ein Steuergeschenk, welches unbedingt genutzt werden sollte! Als zertifizierte bAV Experten unterstützen wir die betriebliche Umsetzung und wählen die besten Angebote für Sie und Ihre Mitarbeiter aus.

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Anfrage Zukunftssicherung §3 (1) 15a EStG
 
 
 
Ihr persönlicher Kontakt Christian Coufal Mobil: +43 (0) 676 750 30 78
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