Längerer Ausfall durch Krankheit oder Unfall kann sehr rasch die Existenz des selbständigen Musikers gefährden.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AUV) ist ein entscheidender Beitrag zur Existenzabsicherung selbstständiger Musiker. Denn die AUV leistet bereits ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit und für bis zu 360 Tage.
Für den selbstständigen Musiker ist mit der AUV eine Fortführung seiner monatlichen Zahlungen gewährleistet.
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