KLUG VERSICHERT / ARBEITSUNFAEHIGKEITSVERSICHERUNG

Ohne Honorar steht die Existenz auf der Kippe

Längerer Ausfall durch Krankheit oder Unfall kann sehr rasch die Existenz des selbständigen Musikers gefährden. 

Wer bezahlt die Fixkosten?

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AUV) ist ein entscheidender Beitrag zur Existenzabsicherung selbstständiger Musiker. Denn die AUV leistet bereits ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit und für bis zu 360 Tage. 

Die Entschädigungsleistung hängt vom Deckungsbeitrag und der gewählten Versicherungssumme ab.

Miete und sonstige Kosten werden beglichen

Für den selbstständigen Musiker ist mit der AUV eine Fortführung seiner monatlichen Zahlungen gewährleistet. 

Haben Sie noch Fragen?

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Ihr persönlicher Kontakt Christian Coufal Mobil: +43 (0) 676 750 30 78
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