Es gibt gute Gründe warum sich Musiker im Sommer 2024 mit den KLUG VORGESORGT Spezialversicherungen beschäftigen sollten:
Unfallversicherung: Die "Vollkasko"-Versicherung für Musiker im Beruf und in der Freizeit
Nutzen: Weltweite Deckung, Spezialgliedertaxe, hohe Versicherungssummen für dauernde Invalidität, Privatarzt und Privatklinik
ARBEITSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG: Damit selbstständige Musiker krankheits-/unfallbedingte Honorarausfälle kompensieren können.
Nutzen: Finanzielle Unabhängigkeit auch wenn es mal nicht so rund läuft!
INSTRUMENTENVERSICHERUNG: Die "Vollkasko"-Versicherung für klassische und elektronische Instrumente
Nutzen: Weltweite Deckung, kein Selbstbehalt, günstige Prämie und sofortige Deckung. Service vom Antrag bis zur Schadenabwicklung.
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: unumgänglich für alle Personen/Gruppen/Organisationen, die eine künstlerische Leistung erbringen (auch unentgeltlich) und dabei möglicherweise eine Person oder Sache schädigen.
Nutzen: Damit ein Haftpfichtschaden nicht die Existenz gefährdet!
2022 gab es in Österreich 709.400 Unfälle! Davon waren 301.700 Haushaltsunfälle und 225.900 Freizeit- und Sportunfälle. Das bedeutet rd. 1.950 kleine, oder grö0ere Schicksale pro Tag!
Um nach einem Unglücksfall vor finanziellen Unwägbarkeiten, bis hin erheblichen Einkommensverlusten geschützt zu sein, aber auch beste medizinische Beratung/Hilfe in Anspruch nehmen zu können, ist eine private Unfallversicherung unerlässlich.
Innerhalb der privaten Unfallversicherung werden je nach Ausgestaltung alle unfallbedingten finanziellen Mehrbelastungen übernommen. Darüber hinaus bietet die private Unfallversicherung einen Versicherungsschutz rund um die Uhr, weltweit und in allen Lebenslagen. Von der privaten Unfallversicherung wird beispielsweise ein sogenanntes „Invaliditätsgeld“ gezahlt. Eine Invalidität bedeutet nicht nur eine enorme seelische und körperliche Beeinträchtigung, sondern auch hohe finanzielle Kosten für den Betroffenen und die unmittelbaren Familienangehörigen.
Wichtig ist zu erwähnen, dass die Unfallversicherung nicht nur bei Vollinvalidität, sondern auch z.B. bereits bei einem Bänderriss zahlt. In der richtig gestalteten Unfallversicherung werden auch die Kosten von Privatarzt, Privatklinik, MRT, privaten Physiotherapeuten, … bis zu vereinbarten Höhen übernommen.
Gerne beraten wir Sie bei der Ausgestaltung Ihrer persönlichen privaten Unfallversicherung.
Die eigene Gesundheit, sowie die der Liebsten ist für die meisten Menschen das höchste Gut.
In der frühindustriellen Zeit war man gesund, wenn man arbeitsfähig war. Vor etwa 30 Jahre verlagerte sich der Fokus auf Fitness und dann Wellness.
In den vergangenen 10 Jahren und verstärkt durch die Pandemie hat sich der Bedeutungsradius des Gesundheitlichen massiv ausgeweitet. Erst Wellness, dann psychische Gesundheit, dann Health Empowerment, … führt zu einer völlig neuen Definition von Gesundheit. U.a. gehört dazu auch die Erhöhung der Lebenserwartung, aber die Bedeutung liegt in der Erhöhung der gesunden Lebenserwartung.
Dementsprechend gibt es die Forderung/den Wunsch und den Bedarf an ganzheitlicher medizinisch begleiteter Vorsorge und perfekter medizinscher Expertise, wenn es mal tatsächlich wo hakt. Das staatliche Gesundheitssystem wird dies ob der enorm steigenden Kosten nur partiell oder gar nicht schaffen.
Eine richtig gestaltete private Zusatzkrankenversicherung ist daher unabdingbar und sollte so früh als möglich gezeichnet werden.
Gerne beraten wir Sie zu dem doch sehr komplexen Thema der privaten Zusatzkrankenversicherung. Wir zeigen Ihnen u.a. auf welche der privaten Zusatzkrankenversicherungen auch die Zukunftsthemen wie Health Empowerment, Telemedizin, bildgebende Verfahren, KI-gestützt Diagnostik, … bereits heute adressieren.
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht eine Gefahrenerhöhung, wenn der Eintritt eines Schadens nach Vertragsabschluss dauerhaft erheblich wahrscheinlicher wird. Oder die Höhe des zu erwartenden Schadens sich erheblich vergrößert, ohne dass der Versicherer dies voraussehen oder einkalkulieren kann. Konkrete anzeigepflichtige Beispiele sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit beispielhaft wie folgt:
Um sich auf Reisen optimal abzusichern ist ein Reiseschutz mit Auslandskrankenversicherung in jedem Fall anzuraten.
Selbst kleine ambulante Behandlungen können im Ausland sehr hohe Kosten verursachen. Ein einziger Tag im Krankenhaus kann in manchen Ländern bis zu 6.000,00 EUR kosten.
Im EU-Ausland sind Schadenfälle mit der e-Card nicht automatisch abgedeckt. in den EU-Staaten und einigen Mittelmeerländern ersetzt die Sozialversicherung nur die Kosten von öffentlichen Krankenhäusern und Ärzten mit Kassenvertrag. Die Frage ist ob diese im Notfall auch verfügbar sind. In vielen Urlaubsländern sind die öffentlichen Krankenhäuser und Ärzte meistens den Einheimischen vorbehalten!
Reisekrankenversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen unterliegen besonderen Nutzungsbedingungen und leisten meist nur eingeschränkt. Bei Einreise in einige Länder wie z.B. KUBA, Australien, Neuseeland, ... sind Reiseversicherungen inkl. Auslandskrankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Reiseversicherungen inkludiert in Kreditkartenleistungen werden nicht akzeptiert.
Die denkbar schlechteste Variante ist in den meisten Fällen der Abschluss eines Reiseschutzes im Zuge einer Reisebuchung online oder im Reisebüro. Diese Zusatzabschlüsse sind teuer und leisten wenig.
Nehmen Sie sich so wie für Ihre Urlaubsplanung auch für die Absicherung ein wenig Zeit. Überlegen Sie was habe ich und was brauche ich. Nur dann erhalten Sie besten/richtigen Schutz zu günstiger Prämie.
Wirklich sinnvoll ist eine Versicherung für Reisestorno inkl. Urlaubsgarantie bei Reisebbruch und eine Reisekrankenversicherung.
Wenn Sie und Ihre Familie öfters im Jahr privat oder beruflich verreisen dann ist ein Jahresreiseschutz die perfekte Lösung.
Fragen Sie uns nach der perfekten Urlaubskrankenversicherung mit Jahresprämie ab EUR 10,90 (Einzelperson), EUR 27,00 (Familie) und der Reiserücktrittsversicherung inkl. Urlaubsgarantie ab Jahresprämie EUR 54,00 (Einzelperson), EUR 89,00 (Familie)
Lesen Sie mehr https://www.klugrundumversichert.at//Versicherungen/Jahresreiseversicherung/35/
Jährlich gibt es etwa 1 Million Unfälle in Österreich. Ungefähr 75 % dieser Unfälle ziehen Verletzungen mit längerer Behandlung nach sich.
Mehr als drei Viertel dieser Unfälle passieren … in der Freizeit, also dann, wenn es keinen Versicherungsschutz der Sozialversicherung gibt.
Oftmals sind Kinder, die noch nicht in den Kindergarten gehen, Pensionisten und Hausfrauen oder -männer betroffen, die generell über keine gesetzliche Unfallversicherung verfügen.
Schützen Sie sich, schützen Sie Ihre Familie, Kinder, Eltern und Großeltern mit einer Unfallversicherung - denn ein Unfall kann jeden treffen!
Wir zeigen Ihnen gerne mit einem aktuellen Markt-/Leistungvergleich die besten/günstigsten Unfallversicherungslösungen.
Obliegenheiten was ist das und was sind die Folgen einer Obliegenheitsverletzung; in jedem Versicherungsvertrag gibt es Vorschriften u.a. die Pflichten und die Obliegenheiten, die ein Versicherungsnehmer einhalten muss. Pflichten sind Rahmenbedingungen, die bei Nichtbeachtung vom Versicherer gerichtlich durchgesetzt werden können (z.B. Prämienzahlungspflicht). Bei Obliegenheiten handelt es sich um sogenannte Rechtspflichten minderer Art. Das heißt konkret es sind Verhaltensvorschriften, die vom Versicherungsnehmer ebenfalls erfüllt werden müssen. Bei Nichteinhaltung kann allerdings der Versicherer diese nicht gerichtlich durchsetzen. Eine Nichteinhaltung wirkt sich aber unmittelbar auf die Leistungspflicht (Minderung), bis hin zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall aus.
Wer eine Obliegenheit nicht beachtet, nimmt Leistungsminderung oder sogar Leistungsfreiheit des Versicherers in Kauf!
Generelle Obliegenheiten gelten über alle Versicherungssparten und sind wie folgt:
Vorvertragliche Anzeigepflicht – Bei Abschluss jedes Versicherungsvertrages muss der Versicherungsnehmer sämtliche ihm bekannten risikorelevanten Umstände bekanntgeben.
Gefahrenerhöhungen und Schäden vermeiden – Jeder Versicherungsnehmer ist verpflichtet, erhöhte Gefahren und Schäden bestmöglich zu vermeiden. Schäden dürfen keinesfalls billigend in Kauf genommen werden.
Gefahrenerhöhung anzeigen – Ändern sich während der Vertragslaufzeit die Gefahrenumstände, muss dies dem Versicherer bekanntgegeben werden.
Unverzügliche Schadenmeldung – Eingetretene Schäden müssen sofort der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Es sind Niederschriften zu tätigen und Behörden sofort zu verständigen.
Schadenminderungspflicht – Nach Schadeneintritt müssen alle Maßnahmen gesetzt werden, die zur Behebung oder zumindest zur Schadenminderung beitragen können
Schadenaufklärungspflicht – Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Aufklärung des Schadens bestmöglich zu unterstützen, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und Belege beizubringen.
Einhalten von Sicherheitsvorschriften – Sämtliche gesetzliche, behördliche und vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten.
Zusätzlich gibt es je nach Sparte spezifische Obliegenheiten, die es zu beachten gilt.
Ersehen Sie Praxisbeispiele zu den generellen und spezifischen Obliegenheiten
Ersehen Sie Tip´s zum Verhalten vor Schadeneintritt und im Schadenfall
Wird ein Arzt gebraucht ist es oft schwierig den richtigen zu finden. Wird einer gefunden erstreckt sich die Terminplanung oft auf Wochen, wenn nicht Monate. Trotz wochenlanger Vorlaufzeit startet dann, wenn es schlecht läuft, der Termin in einem überfüllten Wartezimmer und endet meist mit einem relativ kurzen Arztgespräch. Geschuldet ist das dem kontinuierlichen Rückgang der Kassenärzte und die Überlastung der verbliebenen. Daher ist immer mehr eine leistbare private Zusatzkrankenversicherung gefragt, die zumindest das Honorar von Wahl-/Privatarzt bezahlt.
Aktuell gibt es bereits Angebote für das Modul Ambulant Wahlarzt zu Monatsprämie von rd. EUR 25,00 für Kinder und EUR 45,00 für eine/n 30-Jährige/n.
Gezeichnet wird ein Jahresbudget von rd. EUR 2.200,00. Das Jahresbudget kann für Arzt- und Facharztkosten inkl. Ganzheitsmedizin, ambulante und tagesklinische Operationen, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, digitale medizinische Beratung und mit „Sublimit“ für erweiterte Gesundenuntersuchungen, Impfungen (auch Reise) verwendet werden.
Ausgezeichnete Lösung für alle Personen denen Gesundheit und wenn erforderlich hochqualitative Schul- und Alternativmedizinische Behandlung wichtig ist. Gerne informieren wir über die Gestaltungsmöglichkeiten einer privaten Zusatzkrankenversicherung.
Aufgrund des OGH-Urteils 7 Ob 135/22m wurde die Leistungspflicht von Versicherern bei Leitungswasserschäden angepasst. Aktuell gilt der über die Duschtasse / die Badewanne hinausgehende Bereich nicht mehr als Teil der sogenannten „angeschlossenen Einrichtungen“. Ein entsprechender Folgeschaden in der Sparte Leitungswasser ist somit nur mehr dann versichert, wenn Leitungswasser infolge Überlaufens oder Bruchs der Brausetasse austritt. Schäden durch Wasseraustritt infolge undichter Stellen durch z.B. mangelhafte oder fehlende Silikonfugen oder fehlerhafte Abdichtung der Wanddurchführungen von Armaturen gelten als nicht mitversichert. Kausale Folgeschäden finden in der Leitungswasser-Versicherung daher keine Deckung mehr.
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden.
Auf diese lästige Überprüfung wird beim Anhänger leider sehr oft vergessen. Trotzdem aber wird er benutzt. Dies kann im Falle eines Unfalls (unabhängig von der Verschuldensfrage) fatale Auswirkungen haben.
Der Versicherer ist im Falle von entsprechender Kausalität leistungsfrei bzw. kann regressieren!
Ja so ein Kamin, Holzofen oder andere Feuerstätte ist angesichts der hohen Energiepreise etwas Feines. Viele Personen haben sich heuer dafür entschieden und auch installiert.
Ebenso viele Personen haben aber nicht daran gedacht, dass Feuerstätten einen s.g. Abnahmebefund benötigen. Dies gilt auch für die Wiederinbetriebnahme! Der Befund wird vom jeweils zuständigen Rauchfangkehrer erstellt.
Der Betrieb einer nicht geprüften/abgenommenen Feuerstätte ist illegal und lebensgefährlich. Im Falle eines Brandes und kausalem Zusammenhang mit der illegal betriebenen Feuerstätte ist jeglicher Versicherungsschutz verwirkt!
Fahrrad und E-BIKE boomen ohne Ende, aber auch die Preise steigen in unglaubliche Höhen. So manches tolle Fahrrad oder E-BIKE schlägt gleich mal mit mehreren tausend Euro zu Buche. Oft gibt es in der Familie mehrere dieser teuren Räder.
In allen guten Eigenheim-/Haushaltsversicherungen sind Fahrräder/E-BIKES am Versicherungsort (im versperrten Zustand) versichert. Der Versicherungsschutz ist aber in der Versicherungssumme in einer Bandbreite von EUR 2.000,00 bis 5.000,00 (anbieterabhängig) begrenzt. Diese Versicherungssumme gilt nicht pro Fahrrad, sondern im Falle von Diebstahl mehrerer Fahrräder für alle gemeinsam!
Im Jahr 2022 werden uns die enormen Preissteigerungen wie u.a. ein um knapp 15% gestiegener Baukostenindex bei allen indexierten Versicherungsverträgen deutlich höhere Versicherungsprämien bescheren.
Dies gilt nicht nur bei Neuverträgen. Zumindest alle Sachversicherungsverträge mit Indexierung werden davon betroffen sein. Daher ist ein Monitoring der Verträge unabdingbar. Unsere ganzheitlich betreuten Klienten (Vollkunden) genießen das Privileg, dass wir deren Verträge kontinuierlich monitoren. Angesichts der aktuellen Situation werden wir überall wo erforderlich spartenbezogene Detailprüfungen vornehmen. Bitte aber auch selbst prüfen und auf uns zukommen sollte etwas nicht passen. Gemeinsam weden wir in einer abgestimmten Vorgehensweise die Prämiensteigerungen in einem akzeptablen Rahmen halten können.
Befristet für das erste Halbjahr 2022 bieten wir Klienten mit nur einem Vertrag (wie z.B. KFZ, Musikerunfallversicherung, Musikerhaftpflicht, …) eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung aller bestehenden Versicherungsverträge an. Dieses Angebot gilt auch für Personen/Unternehmen, die von einem unserer Vollkunden empfohlen werden. Für Personen/Unternehmen ohne Vertrag und Empfehlung wird ab 1.1.2022 für die Vertragsprüfung abhängig von der Anzahl der zu prüfenden Verträge eine Pauschale von EUR 250,00 bis 500,00 verrechnet.
Meine/unsere Gedanken sind bei allen Personen/Familien, die in den letzten Tagen, von den schweren Unwettern getroffen wurden. Zu den vielen Schäden an Gebäuden, Inhalt und KFZ, die wir und die Versicherungsgesellschaften so rasch als möglich abarbeiten, gab/gibt es viele Fragen zur Deckung. Nachstehend versuchen wir die aufgetretenen Fragen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in Kurzform zu beantworten.
KFZ-Teilkaskoversicherung und KFZ-Vollkaskoversicherung; in den KFZ-Verträgen sind die s.g. Naturgewalten in indirekter/direkter Blitzschlag, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen, Sturm und Dachlawinen exakt definiert und normalerweise auch versichert. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es Anbieter/Tarife die Elementarschäden nur gegen Zusatzprämie absichern. Sonst unterscheiden sich die Absicherungen beim Selbstbehalt. Im Falle einer Absicherung mit generellem Selbstbehalt wird im Schadenfall aufgrund Naturgewalten der jeweils vereinbarte Selbstbehalt verrechnet. Im Falle einer Absicherung mit eingeschränktem Selbstbehalt gibt es keinen Selbstbehalt! Je nach aktuellem Eurotax-Wert kann es natürlich auch zu einer s.g. Totalschadenberechnung kommen.
Eigenheim- und Haushaltsversicherung; Naturgewalten bzw. Unwetter sind in der Elementarversicherung Sparte/im Modul Sturm gedeckt. Der Deckungsumfang unterscheidet aber in den Ereignissen/Definition Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Katastrophenschutzdeckung. Bis auf die Katastrophenschutzdeckung sind alle Ereignisse, wenn die nachstehenden Definitionen zutreffen, in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gedeckt.
Einen Sturm definieren die Versicherer als „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort“. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde. Trifft dies zu sind jegliche Sturmschäden (an den im Vertag definierten Objekten, …) versichert. Eine Begrenzung nach OBEN (Tornado) gibt es nicht. Konkret bedeutet dies derzeit sind in den österreichischen Sturmversicherungen Schäden verursacht durch einen Tornado versichert!
Als Hagel werden Eiskörner mit einem Durchmesser von mehr als 0,5 Zentimetern definiert (ist der Durchmesser geringer, handelt es sich um Graupel). Schäden durch Hagel sind auch versichert, wenn sie unabhängig von einem Sturm entstehen. Je nach Anbieter/Tarif sind optische Schäden nach Hagelschlag entweder komplett ausgeschlossen oder mit einem Limit von EUR 2.000,00 bis 10.000,00 begrenzt.
Schneedruck ist die Krafteinwirkung durch natürlich angesammelte ruhende Schnee- oder Eismassen.
Bei Felssturz/Steinschlag lösen sich ganze Felspartien/Steinbrocken aus Wandstufen und stürzen ab.
Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- und Erdmassen.
In der Katastrophenschutzdeckung sind die Ereignisse Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Niederschlags- und Schmelzwasser, Rückstauschäden, Lawinen/Lawinenluftdruck und Erdbeben erfasst. In den Standardangeboten leisten alle Anbieter/Tarife nur einen sehr begrenzten Schadenersatz in Höhe von VS EUR 4.000,00 bis EUR 7.500,00. Einige wenige Anbieter/Tarife bieten die Möglichkeit einer Erweiterung, sofern das zu versichernde Objekt nicht in einer definierten Hochwasserzone liegt. Die Erweiterungen reichen von VS EUR 50.000,00, über EUR 100.000,00 bis zu einem einzigen Anbieter, der bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme für Haushalt und Gebäude absichert.
Einen Sonderfall stellen auch Schäden durch Grundwasser dar. Dringt beispielsweise Grundwasser unterirdisch ins Gebäude ein, werden dadurch entstehende Kosten nicht von der Elementarversicherung übernommen. Vermischt sich das Grundwasser allerdings mit Oberflächenwasser und sorgt für eine Überschwemmung in einem Keller, so ist dieser Schaden ein Fall für die Elementarschadenversicherung.
Sicher stellt sich noch immer die Frage, wann ist halbwegs uneingeschränktes Reisen wieder möglich? Aber es wird schon und es kommen auch die ersten sinnvollen Angebote. Ja und die Versicherer lechzen danach gleich bei der ersten großen Welle mit den diversen Reiseversicherungsangeboten dabei zu sein. Gilt es doch einiges aufzuholen und das ist für Konsumenten mit VORSICHT zu betrachten!
Es war immer schon wichtig, sich auf Reisen mit einer guten Auslandskrankenversicherung abzusichern. Bei kostspieligen Reisen war es auch immer sinnvoll eine ordentliche Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Aktuell und zukünftig sind beide Absicherungen noch viel wichtiger.
Dringend abzuraten ist aber gleich bei einer Reisebuchung eines der angebotenen Pakete mit abzuschließen. Diese Zusatzabschlüsse sind teuer und leisten wenig. Wichtiges ist oft nur mit geringen Summen oder gar nicht abgesichert. Dafür sind viele Leistungen angeführt, die sowieso in anderen Versicherungen bereits gedeckt sind. Vermeintliche Reiserücktrittsversicherungen entpuppen sich im Anlassfall als Reiseabbruchversicherung und das nur in bestimmten Fällen.
Nehmen Sie sich so wie für Ihre Urlaubsplanung auch für die Absicherung ein wenig Zeit. Überlegen Sie was habe ich z.B. über Kreditkarte gedeckt und was brauche ich. Nur dann erhalten Sie besten/richtigen Schutz zu günstiger Prämie. Gerne beraten wir Sie und zeigen Ihnen die optimale Absicherung für wenig Geld.
Fragen Sie uns nach der perfekten Urlaubskrankenversicherung mit Jahresprämie ab EUR 10,90 und der Reiserücktrittsversicherung mit Jahresprämie ab EUR 69,00.
Bereits vor der Pandemie war uns mehr oder minder bewusst, dass es in Österreich sehr wohl die Zwei-Klassen-Medizin gibt. Beim Privatarzt oder auf Sonderklasse geht es schneller, besser und komfortabler.
Im Zuge der Pandemie reden wir nicht mehr von Zwei-Klassen-Medizin, sondern ob es überhaupt zu einem Arztgespräch oder einer OP kommt. Ohne Wahlarzt gestalten sich die Arztbesuche schwierig, auf nicht lebensnotwendige OPs gibt es Wartezeiten von 6-12 Monaten.
Mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung sieht es dann aber doch wesentlich besser aus. Beim Wahlarzt gibt es zwar pandemiebedingt auch etwas längere Terminvorlaufzeiten, aber es gibt Termine mit ausreichender Gesprächs-/Behandlungszeit, bis hin zu telemedizinischer Betreuung/Beratung. Bei OPs stellt sich nicht die Frage ob lebensnotwendig oder nicht. Mit der richtigen privaten Zusatzkrankenversicherung wird in der Sonderklasse prompt eingebucht und das OP-Team zusammengestellt.
Wird sich diese Situation nach der Pandemie wieder normalisieren? Vielleicht, aber die Frage ist - wann ist nach der Pandemie?
Die letzten 12 Monate haben uns gelehrt, dass die Gesundheit von unschätzbarem Wert ist. Aber auch, dass sich durch eine unerwartete Erkrankung das Leben sehr schnell ändern kann.
Unser staatliches Gesundheitssystem ist sicher eines der besten der Welt, es stößt aber nicht nur pandemiebedingt immer mehr an seine Grenzen. Grund genug sich vielleicht doch mit der eigenen privaten Vorsorge zu befassen.
Die private Zusatzkrankenversicherung Modul STATIONÄR bietet die Inanspruchnahme eines öffentlichen oder privaten Spitals seiner Wahl inkl. freier Arztwahl. Sie sichert den Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden und natürlich mehr Komfort und Privatsphäre.
Die private Zusatzkrankenversicherung Modul AMBULANT bezahlt die Kosten für Privat-/Wahlärzte und Leistungen, die von der Sozialversicherung nicht oder nur zum Teil übernommen werden. Bezahlt werden auch die Kosten für Ganzheitsmedizin, physiotherapeutische und psychotherapeutische Behandlungen, Medikamente, Rezeptgebühren, Brillen & Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Vorsorge.
Ganz moderne Tarife beinhalten auch Leistungen für Prävention, Telemedizin, mentale Gesundheit, unkomplizierte 24/7-Unterstützung, psychologische Online-Beratung und vieles mehr.
Für die Auswahl der richtigen privaten Zusatzkrankenversicherung sollten unbedingt unabhängige neutrale Experten beratend beigezogen werden. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Der Anstieg an Freizeitunfällen in den letzten Jahren hat sich trotz der Lockdowns 2020 nicht verringert. Ganz im Gegenteil. Geändertes Freizeitverhalten wie z.B. deutlich mehr sportliche Aktivitäten und der Um-/Ausbau von Wohung und Eigenheim haben die Anzahl der Unfälle nochmals sprunghaft ansteigen lassen. Die unfallbedingten Einschränkungen und finanziellen Belastungen sind teilweise dramatisch.
Sehr oft existiert die irrige Meinung man wäre bei der Sozialversicherung vollumfänglich unfallversichert. Der in der Sozialversicherung (AUVA) enthaltene Unfallschutz wird vom Dienstgeber bezahlt. Der Unfallschutz ist daher aber auch nur während der Arbeitszeit und am Weg von und zum Arbeitsplatz gegeben.
Keinen Unfallschutz gibt es unabhängig ob angestellt/selbstständig zu Hause, in der Freizeit, bei Sport, Urlaub, ... Überhaupt nicht abgesichert sind Hausmann/Hausfrau, Kinder und natürlich auch nicht Rentner.
Oft meinen Konsumenten, mit der in den Kreditkarten, Mitgliedschaft in Vereinen (u.a. Alpenverein), oder Reiserversicherungen inkludierten Unfallversicherungen, ausreichend geschützt zu sein. Diese Leistungen sind bei bleibender Invalidität nicht mal der sprichwörtliche Tropfen auf dem heißen Stein! Sie sind vollkommen unzureichend!
Übersehen wird auch sehr oft, dass es im Falle von Risikosportarten oder bei einem vereinsmäßig ausgeübten Sport überhaupt einer speziellen privaten Unfallversicherung bedarf. Nahezu fahrlässig wird dies von vielen Sportlern, aber auch den Eltern von im Sportverein "spielenden" Kindern, ignoriert/vernachlässigt. Die möglicherweise im Zuge der Vereinsmitgliedschaft abgeschlossene Unfallversicherung ist wie bereits oben ausgeführt sicher nicht ausreichend!
Die Kosten- und Leistungsunterschiede für eine ordentliche private Unfallversicherung sind beträchtlich und für einen "Laien" nicht durchschaubar. "Eine teurere Unfallversicherung" ist in den wenigsten Fällen die BESTE.
Welche Versicherungsleistungen sollte eine ordentliche private Unfallversicherung umfassen? Zumindest ab 500.000,00 EUR Einmalleistung nach einem Unfall für "Dauernde Invalidität" und Ersatzleistung für Unfallkosten inklusive Privatarzt und Privatklinik in ausreichender Höhe.
Wir vergleichen alle privaten Unfallversicherungsangebote und kennen die besten Lösungen für Freizeit, Sport, und Urlaub - Gerne beraten wir Sie und Ihre Familie!
Immer wieder wird die Frage gestellt ob denn eine Lebensversicherung noch sinnvoll ist. Beantwortet wird diese Frage eindeutig mit JA, wenn die Vorsorge- und Risikoabsicherung ein konkretes Anliegen ist. Die Lebensversicherung beinhaltet nämlich nicht nur die sehr oft zitierte Sparkomponente sondern dient vor allem auch der Vorsorge gegenüber Schicksalsschlägen.
Neben den Risiken Berufsunfähigkeit, Invalidität und Pflegebedürftigkeit wird auch das Ablebensrisiko abgedeckt. Gerade für junge Familien kann diese Absicherung von Risiken, die das Leben mit sich bringt, existenzsichernd sein. Denn bei welchem anderen Produkt erhalten die Hinterbliebenen im Falle des Todes des Versorgers bereits nach Einzahlung auch nur einer einzigen Prämie die vereinbarte Versicherungssumme? Oder welches andere Produkt leistet im Falle von Berufsunfähigkeit (Krankheit/Unfall) eine Monatsrente in vereinbarter Höhe, egal wie viel davor einbezahlt wurde?
Und noch ein wesentlicher Aspekt. Ein großer Teil der kreditfinanzierten Immobilienerwerbe privater Haushalte würde ohne Absicherung mit einer Lebensversicherung nicht möglich sein.
Wer welches Risiko wie absichern sollte, kommt auf die jeweilige Lebenssituation an. Eine neutrale Risikoanalyse im Vorfeld und unabhängige Beratung bei der Produktauswahl ist unabdingbar.
Die „GRÜNE Karte“ wird „SCHWARZ-WEISS“, eine wesentliche Vereinfachung gibt es zum Thema der „Grünen Versicherungskarten“. Ab 1. Juli 2020 werden diese nur mehr auf weißem Papier mit schwarzer Farbe gedruckt. Klienten dürfen dann auch ein PDF per Mail erhalten und die Karte selbst ausdrucken.
Befreiung motorbezogene Versicherungssteuer; es wurde ein Datenaustausch zwischen dem Sozialministeriumservice (SMS), den Versicherungsnehmern, den KFZ-Zulassungsstellen, der ASFINAG, sowie der Gemeinschaftseinrichtung der KFZ-Versicherer eingerichtet. Daher ist seit 1.11.2019 für die Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer kein eigener Antrag mehr erforderlich. Die Abfrage, ob Befreiung gegeben ist, erfolgt im Zuge der KFZ-Anmeldung in der KFZ-Zulassungsstelle.
Motorbezogene Versicherungssteuer – neu ab 1.10.2020; die Höhe der motorbezogenen Versicherungssteuer, auch bekannt als KFZ-Steuer oder Motorsteuer, ist gesetzlich geregelt. Sie hängt von der Leistung (kW) des Verbrennungsmotors ab und gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.
Für ab 01.10.2020 erstmalig zugelassene PKW, LKW bis 3,5 Tonnen und Motorräder wird in der Bemessungsgrundlage zusätzlich der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berücksichtigt. Damit soll die motorbezogene Versicherungssteuer „ökologisiert“ werden. Wer also mehr CO2 rausbläst, zahlt auch mehr.
Außerdem wird für Erstzulassungen ab 01.10.2020 bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlweise kein Unterjährigkeitszuschlag mehr verrechnet. Sie planen 2020 einen Autokauf? Sie möchten wissen, wie hoch die motorbezogene Versicherungssteuer für ab 1.10.2020 neu zugelassene Fahrzeug sein wird? Wir können die neue MVST online für Sie berechnen. Daher bitte ganz einfach anfragen.
Sehr oft wird bei der Reisebuchung auch gleich eine Reiseversicherung abgeschlossen. In den meisten Fällen viel zu teuer und/oder unnötig. Vielerorts herrscht die Meinung, dass mit der Sozialversicherungskarte ja auch im Ausland im Falle Unfall oder Krankheit das Auslangen gefunden wird. Ja und dann wird sehr oft das Reisegepäck versichert. Dabei wird aber übersehen, dass die Aufwendungen für Arzt, Krankenhaus und Notrücktransport ein Vielfaches des Reisegepäckwertes kostet.
Dieser Artikel soll einen Überblick zu den Versicherungsleistungen in Reiseversicherungen, den Reiseabsicherungen in Kreditkarten, dem ÖAMTC Schutzbrief Touring und in anderen Versicherungslösungen wie Unfall- und Krankenversicherung geben.
Die wesentlichen wichtigsten Absicherungsmodule sind:
Storno- & Reiseabbruchschutz; wenn ein unvorhergesehenes Ereignis den Urlaubsantritt verhindert, sind Sie mit dem Stornoschutz vor finanziellen Verlusten sicher. Die im Stornofall entstehenden Kosten werden vom Versicherer (je nach Anbieter/Tarif mit/ohne Selbstbehalt) übernommen. Tarifabhängig kann es Einschränkungen bei In-/Auslandsbuchungen oder Autoreisen geben. Die Entschädigungsleistung ist mit der im Tarif vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Der Abbruchschutz beinhaltet Leistungen bei Reiseabbruch, bei Unterbrechung der Reise und bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund (Leistungsumfang variiert je nach Anbieter/Tarif).
Fazit: Ein Storno-/Abbruchschutz ist sinnvoll bei teuren Einzelreisen, ab 2-3 Reisen im Jahr in Form eines Jahresstornoschutzes, bei Familien mit Kleinkindern oder pflege-/krankheitsanfälligen älteren nahen Familienangehörigen.
Enthalten in: ÖAMTC Schutzbrief Touring NEIN, UNFALL oder KRANKENVERSICHERUNG NEIN, KREDITKARTEN abhängig von Anbieter, Kartenfarbe, Nutzung (Vorsicht! Wenn enthalten relativ niedrige Entschädigungshöhe)
Auslandskrankenversicherung inkl. Rückholung; in einer ordentlichen Auslandskrankenversicherung enthält der Leistungsumfang die akute Behandlung im ambulanten, stationären und schmerzstillenden zahnmedizinischen Bereich bei allen zugelassenen Ärzten weltweit zum ortsüblichen Gebührensatz. Zusätzlich ist in guten Paketen der medizinisch sinnvolle, ärztlich angeordnete Rücktransport, sowie eine Nachhaftung bei stationärer Behandlung im Ausland enthalten. Je nach Anbieter/Tarif sind die vorgenannten Leistungen unlimitiert oder mit einer Versicherungssumme begrenzt.
Fazit: Diese Absicherung ist bei jeder Auslandsreise generell sinnvoll und in manchen Ländern zum Erhalt eines Visums/für die Einreise zwingend.
Enthalten in: ÖAMTC Schutzbrief Touring JA, UNFALLVERSICHERUNG und KRANKENVERSICHERUNG JA/NEIN (abhängig vom Anbieter/Tarif/gezeichnete Module), KREDITKARTEN JA/NEIN (abhängig vom Anbieter/Karte)
Reisegepäckversicherung; ersetzt werden die Kosten für notwendige Ersatzkäufe bei Verspätung von Gepäck (Dauer abhängig von Anbieter/Tarif). Im Falle von Diebstahl oder Raub wird nach Vorlage eines schriftlichen Wertnachweises bei Gegenständen nicht älter als 6 Monate der Neuwert, sonst der Zeitwert ersetzt. Die Ersatzwerte sind generell mit einer Versicherungssumme (Höhe abhängig von Anbieter/Tarif) begrenzt.
Fazit: Die Notwendigkeit muss jeder für sich entscheiden.
Enthalten in: ÖAMTC Schutzbrief Touring NEIN, UNFALLVERSICHERUNG und KRANKENVERSICHERUNG NEIN, KREDITKARTEN JA/NEIN (abhängig vom Anbieter/Karte)
Reiseunfall inkl. Hubschrauberbergung, Privathaftplicht, KFZ-Abschlepp-/Rückholkosten; in den meisten Paketen enthalten. Eigentlich aber entbehrlich, weil sowieso (hoffentlich!) anders ganzjährig abgesichert.
Sonstiges zur Reiseversicherung:
https://www.cardcomplete.com/versicherungsschutz/reiseversicherung/
https://www.dinersclub.at/karten/service/versicherung.html
https://www.bawagpsk.com/BAWAGPSK/PK/Karte
https://www.sparkasse.at/sgruppe/privatkunden/konto-karten/s-kreditkarten
https://shop.bankaustria.at/privatkunden/kreditkarte.aspx
https://www.volksbank.at/private/konto-und-karten/kreditkarten
https://www.easybank.at/de/produkte/kreditkarten.html
https://www.oeamtc.at/schutzbrief_touring/
Die rechtsschutzversicherte Klägerin begehrte Rechtsschutzdeckung für eine Schadenersatzklage gegen den Produzenten ihres PKW, weil bei diesem die Fahrzeug-Software die Emissionswerte bei Prüfstandfahrten manipulierte. Dies stellte sich nach einem Informationsschreiben des Herstellers im Jahr 2015 heraus.
Das Fahrzeug erhielt am 29.9.2008 die Zulassungsgenehmigung und wurde am 6.4.2009 erstmals in Österreich zugelassen. Die Klägerin war seit 30.12.2010 Zulassungsbesitzerin. Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Kfz-Rechtsschutz wurde per 1.2.2011 abgeschlossen.
Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Deckung wegen Vorvertraglichkeit ab, da der Kaufzeitpunkt vor Vertragsabschluss gelegen habe.
Das Erstgericht wies die Klage des Versicherungsnehmers auf Feststellung der Deckungspflicht ab. Der Versicherungsfall sei bereits mit dem Erwerb des mit einer vermeintlich unzulässigen Abgas-Abschaltvorrichtung bestückten PKW eingetreten und nicht erst mit der Kenntnis der Klägerin von diesem Umstand.
Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Der Schaden liege im Erwerb des Fahrzeugs, der bei Kenntnis der wahren Umstände nicht erfolgt wäre. Auch nach der Verstoßtheorie liege Vorvertraglichkeit vor. Selbst wenn das angebotene Update selbst neuerlich eine unzulässige Abschalteinrichtung bewirke, würde es wegen des erkennbaren einheitlichen Verstoßverhaltens der Produzentin keinen neuen, rechtlich selbstständigen Verstoß darstellen.
Der Oberste Gerichtshof gab der Revision nicht Folge (Urteil vom 4.7.2018, 7 Ob 32/18h).
Der OGH begründete seine Entscheidung zusammengefasst wie folgt:
Die Klägerin möchte ausdrücklich nur deliktische Schadenersatzansprüche aus dem Ankauf bzw Rückruf des Pkw gegenüber des Produzenten geltend machen und stützt sich dazu auf listige Irreführung über den rechtskonformen Zustand des Motors und Verleiten zum Ankauf. Sie hält primär das Schadensereignis für relevant und sieht dieses im Rückruf, den sie bei allfälliger Anwendung der "Verstoßtheorie" auch als den relevanten Verstoß nennt.
Nach Art 2.1. gilt im Schadenersatz-Rechtsschutz grundsätzlich das zugrundeliegende Schadensereignis als Versicherungsfall, dies gilt jedoch nicht für reine Vermögensschäden, die weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückgehen - dh Schäden, die jemand ohne Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts erleidet
Die Klägerin macht keinen Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut geltend. Einerseits schließen die mangelhafte Herstellung einer Sache und ein Sachschaden einander schon begrifflich aus und ist auch bei listiger Verleitung zum Vertragsabschluss von einem reinen Vermögensschaden auszugehen. Andererseits führt das Update nach dem Vorbringen der Klägerin bloß nicht zu der angestrebten Verbesserung und stellt ebenfalls keinen Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut dar. Die behaupteten allfälligen Nachfolgeschäden sind ebenfalls reine Vermögensschäden. Das Vermögen an sich ist aber kein absolut geschütztes Rechtsgut.
Die Klägerin begehrt daher Deckung für die Geltendmachung reiner Vermögensschäden. Bei diesen gilt nach Art 2.3. ARB der tatsächliche oder behauptete Verstoß des Versicherungsnehmers, Gegners oder eines Dritten gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften als Versicherungsfall.
Zu prüfen ist daher, wann einer der Beteiligten begonnen hat gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen. Dies war hier der Einbau einer nicht rechtskonformen Abschalteinrichtung in den Motor / in das Fahrzeug durch den Produzenten lange bevor die Klägerin das Fahrzeug gekauft hat. Zu fragen ist daher weiters, wann der relevante Zeitpunkt für den hier vorliegenden Fall anzusetzen ist.
Erschöpft sich der Verstoß nicht in einem punktuellen Vorgang, sondern dauert das Ereignis, die Rechtslageänderung oder der Rechtsverstoß im Sinn des Art 2.3. ARB kürzere oder längere Zeit an, dann tritt der Versicherungsfall nach Art 2.3. Satz 1 ARB mit dem Beginn des jeweiligen Zeitraums ein. Bei solchen beginnt der Versicherungsfall mit dem Eintritt des Zustands oder in dem Moment, in dem der Versicherungsnehmer oder sein Gegner die Möglichkeit erlangt, den Zustand zu beseitigen; der Zeitpunkt der Beseitigungsaufforderung ist irrelevant.
Soweit sich die Klägerin gegen die Produzentin als in Aussicht genommene Anspruchsgegnerin auf den Einbau der das Abgasverhalten manipulierenden Software stützt, handelt es sich um einen solchen dauerhaften Verstoß. Dieser hat - wie gesagt - lange vor dem Versicherungsbeginn, und dem Kauf des Fahrzeugs durch die Klägerin begonnen.
Nach ausführlicher Darstellung der deutschen Lehre und Rechtsprechung kam der OGH zum rechtlichen Schluss, dass sich dieser Verstoß den Versicherungsfall in Bezug auf den konkreten Versicherungsnehmer erst auslöst, wenn dieser erstmals davon betroffen, dh in seinen Rechten beeinträchtigt wird oder worden sein soll. Dies ist im Falle des serienmäßigen Einbaus eines nicht rechtskonformen Bauteils in eine Sache der Zeitpunkt des Kaufs der mangelhaften Sache durch den Versicherungsnehmer.
Weiters nahm der OGH einen Dauerverstoß an, der Versuch, mittels Software-Update den Mangel zu beseitigen, stelle keinen rechtlich selbstständigen neuen Verstoß dar.
Fazit:
Der OGH orientiert sich bei dieser Entscheidung an Fällen der Prospekthaftung - auch dort liegt der erste Verstoß bereits in der Erstellung des Prospekts, er löst den Versicherungsfall in Bezug auf den konkreten Versicherungsnehmer aber erst aus, wenn dieser auf Basis des fehlerhaften Prospekts seine Veranlagung tätigt.
Nach einem Einbruch in ihr Kellerabteil begehrte die Versicherungsnehmerin Deckung von ihrer Haushaltsversicherung. Laut der polizeilichen Anzeigebestätigung wurden dabei eine CO2-Pistole, ein Koffer sowie ein RC-Auto samt Zubehör (Akkupack, Ladegerät, etc.) entwendet. Der Versicherer anerkannte einen Schaden iHv ? 500,-- (? 200,-- für den Koffer bzw. Reiseutensilien sowie ? 300,-- für Boden ? und Kellerkram).
Die Deckung für die Gaspistole sowie das RC-Auto samt Zubehör wurde mit der Begründung abgelehnt, es handle sich dabei nicht um versicherte Gegenstände iSd Art 2 Pkt. 2 der ABHK 2011.
Dagegen richtet sich der Schlichtungsantrag. Es bestehe nach den Bedingungen dem Grunde nach Versicherungsschutz auch für diese gestohlenen Gegenstände.
Die Antragsgegnerin nahm trotz Urgenz am Schlichtungsverfahren nicht teil.
Die Schlichtungskommission empfahl der Versicherung die Deckung hinsichtlich des RC-Autos samt Zubehör, nicht aber hinsichtlich der Gaspistole. Zusammenfassend begründete sie dies wie folgt:
Nach dem Wortlaut wird in Art 1 Pkt. 2 ABHK 2011 eine Deckungserweiterung gegenüber dem Pkt. 1 in räumlicher Hinsicht (Ersatzräume) auf (unter anderem) den Keller vorgenommen, dies bei gleichzeitiger Einschränkung der versicherten Gegenstände auf die dort genannten.
Dementsprechend sind die Bedingungen dahingehend zu prüfen, ob die Elemente der Stehlgutliste unter die in Artikel 2 genannten versicherten Gegenstände zu subsumieren sind.
Der Begriff ?sonstigem Boden- und Kellerkram? beinhaltet weniger wertvollen Sachen, die üblicherweise aus Entlastungsgründen außerhalb der Wohnung - auf dem Dachboden oder im Keller ? aufbewahrt werden (vgl 7 Ob 262/07s). Darunter können auch die RC-Autos samt Zubehör verstanden werden, nicht aber die Gaspistole.
Auch wenn Gaspistolen mit einem Kaliber bis 6mm nicht in den Vollanwendungsbereich des Waffengesetzes 1996, BGBl. I Nr. 12/1997 idgF, fallen, wird man auch eine derartige Waffe nach der menschlichen Erfahrung nicht im Keller aufbewahren, sondern so, dass sie zum Schutz des eigenen Lebens und der eigenen Gesundheit sowie der Angehörigen in der Wohnung an einem sicheren Ort lagert.
Die in Österreich geführte Debatte zum Thema "Zwei-Klassen-Medizin" dreht sich meist um die Sonderklasse-Patienten (Privatpatient) im Krankenhaus. Also die Personen, die eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Dabei geht es um die Frage, wie rasch es einen Termin für eine notwendige Operation gibt.
Wenig bis gar nicht diskutiert werden die Themen wie zum Beispiel monatelange Wartefristen bei Fachärzten, wochenlange Wartefristen für Untersuchung in Ambulatorien und stundenlanges Warten in überfüllten Wartezimmer bei den Kassenärzten.
Österreich hat unbestritten einen ausgesprochen hohen medizinischen Standard und eine perfekte medizinische Versorgung. Die Fragen sind A) wie lange muss darauf gewartet werden und B) werden auch wirklich alle medizinischen Möglichkeiten von der Sozialversicherung genehmigt. Beispiele dafür gibt es genug.
Schon Mal ein bildgebendes Verfahren (MRT) benötigt? Der praktische Arzt meint es wäre erforderlich/sinnvoll, die Sozialversicherung (der Chefarzt) lehnt es aber ab. Glück gehabt, der Chefarzt stimmt dem MRT zu, nun heißt es aber dann mehrere Wochen warten.
Termin bei Haut- oder Augenarzt. Naja, in manchen Regionen kann es beim Kassenfacharzt schon zu Vorlaufzeiten von mehreren Monaten und dann noch trotz Terminvereinbarung zum stundenlangen Warten in der Ordination kommen. Ist ja nicht so dringend und Zeit haben wir ja genug.
Sofern man bereit ist, diese Leistungen PRIVAT in Anspruch zu nehmen, soll es aber erhebliche Beschleunigungsmöglichkeiten geben. Es wird berichtet, dass dann meist ein Termin sofort möglich ist, das Wartezimmer gar nicht wahrgenommen wird, Arzt/Ordinationsteam ausgesprochen entspannt und aufmerksam sein sollen.
PRIVAT in Anspruch zu nehmen, bedeutet aber auch, PRIVAT zu bezahlen. Oder aber über eine PRIVATE Zusatzversicherung bezahlt zu bekommen. Bezahlt werden die Kosten von einer privaten Zusatzversicherung, die zumindest die ambulanten Kosten (den Wahlarzt, die Untersuchung in der Privatklinik, im Privatlabor) übernimmt.
Diese Art von privater Zusatzversicherung kostet je nach Alter durchschnittlich pro Monat ca. EUR 26,00 (Kind) und EUR 65,00 (Erwachsener Alter 45). Einen aktuellen Angebotsvergleich und Ihr verbindliches persönliches Angebot erhalten Sie unter office@klugvorgesorgt.at
Übernommen werden je nach Tarif die Kosten für Wahlarzt, private Ambulatorien, ganzheitlich medizinische Behandlungen, Medikamente, Heilbehelfe unter anderem auch Brille/Kontaktlinsen, Psychotherapie und Physiotherapie.
Nicht bezahlt wird bei dieser Art der Zusatzversicherung der Krankenhausaufenthalt in der Sonderklasse. Hierzu wäre dann eine Erweiterung erforderlich. Günstiger geht es, wenn private medizinische Leistungen nur nach einem Unfall bezahlt werden sollen. In einer guten Unfallversicherung kann meist das Modul "Unfallkosten/Privatklinik" gegen Zusatzprämie aufgenommen werden.
Conclusio: Sobald die Leistung in Anspruch genommen werden kann, ist die medizinische Qualität in Österreich ausgezeichnet. Die Fragen sind viel mehr OB ÜBERHAUPT und WANN. Mit einer PRIVATEN ambulanten Zusatzversicherung sind beide Fragen im Sinne des Konsumenten/Patienten beantwortet.
In Österreich haben die meisten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen wie z.B. weitgehend freier Besuch von Ärzten, Ambulanzen und Versorgung in Krankenhäusern sowie in Rehabilitationsanstalten. Im Gegensatz zur staatlichen Unfallversicherung gibt es daher bei der gesetzlichen Krankenversicherung keine essentiellen Versicherungslücken.
Die private Krankenversicherung bringt aber weitere Leistungen und Annehmlichkeiten - je nach Art und Umfang des gewählten Versicherungspakets und natürlich abhängig von der Höhe der zu zahlenden Prämien.
Krankenhauskosten-Zusatzversicherung (Sonderklasse) - Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung. Als stationär gilt ein Aufenthalt von mindestens 24 Stunden. In den meisten Tarif enthalten sind
Ambulante Heilbehandlung - Versichert sind die Kosten für ärztliche Behandlungen, ambulante Operationen, ärztlich verordnete Medikamente, Heilbehelfe (zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen) sowie besondere Heilbehandlungen (zum Beispiel Physiotherapien).
Weitere Module wie z.B. Tagegeldversicherung (Krankenhaustaggeld oder Krankengeld), Zahn, Wellness, Reise, ... sind auf die generelle Sinnhaftigkeit und Kosten-/Nutzenrelation zu hinterfragen.
Die Finanzmarktaufsicht hat alle privaten Krankenversicherer aufgefordert, den Rechenzinssatz heuer nochmals zu senken. Aufgrund dessen müssen die Prämien für neue Krankenversicherungs-Verträge ab 1. Jänner 2018 neu berechnet und erhöht werden. Betroffen sind vor allem die Tarife Krankenhauskosten (Sonderklasse) und Ambulante Heilbehandlung.
Wenn Sie schon länger den Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung überlegen, dann sollten Sie es unbedingt noch heuer tun. Gerne wird für Sie das perfekt passende Angebot berechnet.
Eine private Unfallversicherung zahlt der versicherten Person im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Selbst der Verein für Konsumenteninformation, der den Versicherungen gegenüber sonst sehr kritisch eingestellt ist, sieht eine private Unfallversicherung als unbedingtes MUSS in einer ordentlichen Basisabsicherung.
Viele von Ihnen haben daher eine Unfallversicherung bei uns gezeichnet.
In einem Test einer unabhängigen Konsumenten-Organisation im Frühjahr 2017 wurden die MUKI, die ALLIANZ und die Zürich als die besten privaten Unfallversicherungslösungen prämiert. Die Kriterien waren:
Diese drei Unfall-Tarife, wie auch der eine oder andere Spezial-Tarif können bei der KLUG VORGESORGT gezeichnet werden.
Die ALLIANZ war in diesem Test mit dem Standardtarif vertreten.
Für unsere Klienten (alle Berufsgruppen) haben wir gemeinsam mit unserem Maklernetzwerk und der Allianz ein Unfall-Spezialtarif vereinbart. Dieser basiert auf dem getesteten Allianz-Standardtarif, ist aber in den Bedingungen und bei der Gliedertaxe deutlich verbessert.
Für Musiker & Heilberufe (Ärzte, Veterinäre, Physiotherapeuten) wurde zusätzlich noch eine einzigartige Spezial-Gliedertaxe geschaffen.
Wir können daher zu Recht behaupten, dass Sie bei uns zusätzlich zu den Standardtarifen die derzeit beste private Unfallversicherung zeichnen können.
Unfälle können wir leider nicht verhindern. Die finanziellen Folgen können wir aber lindern.
Was vor kurzem noch Science Fiction war, ist nun Wirklichkeit: Unbemannte Flugroboter, die sich mit dem Smartphone steuern lassen - erschwinglich für Jedermann.
Der private Drohneneinsatz ist zwar kaum reglementiert. Dennoch müssen die Hobbypiloten auf der Hut sein. "Denn wenn das Gerät abstürzt, haftet der Führer für alle Schäden" Ob dann die private Haftpflichtversicherung einspringt, hängt ganz vom Anbieter ab. Die meisten privaten Haftpflichtlösungen decken Unfälle mit Drohnen nicht ab! Die Freizeitflieger müssen für Schäden im Fall der Fälle aus eigener Tasche aufkommen.
Generell besteht bei allen Drohnen, die nicht als Spielzeug (bis 250 g) definiert sind Versicherungspflicht. Sobald Drohnen für Foto- oder Filmflüge verwendet werden besteht zusätzlich Bewilligungspflicht durch die Austro-Control.
Aufgrund der Komplexität und den unterschiedlichen Versicherungsangeboten sollte man sich vor dem Drohnenflug unbedingt neutral beraten lassen.
Nach einem Wohnungseinbruch über eine nur zugezogene Tür lehnte die Versicherungsgesellschaft die Leistung ab. Die Deckungsklage des Versicherungsnehmers blieb über alle Instanzen erfolglos.
Laut aktuellem OGH Urteil ist nämlich das nur "Zuziehen" bzw. nur "Zufallen" (ohne konkretem ZUSPERREN) der Tür (Wohnung/Haus) eine eindeutige Obliegenheitsverletzung.
Der Kunde hat laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen ein unbefugtes Eindringen unmöglich zu machen oder zumindest erheblich zu erschweren. Nur weil er die Haustür mit einem Knauf an der Außenseite zuziehe, erfülle er diese Obliegenheit laut OGH-Urteil (7 Ob 76/16a) nicht - denn es sei allgemein bekannt, dass der Einbruchschutz dadurch weit geringer sei.
2015 erzielten wir bei 98,1% aller geprüften Sachversicherungsverträge deutliche Verbesserungen und Prämieneinsparungen.
Möchten Sie wie unsere Klienten von einem aktiven Vertrags-/Schadenmanagement, regelmäßigen Tarifvergleichen und Spezialtarife profitieren?
Spezialtarife Beispiele: Haushalt (Katastrophenschutz bis 50% der VS), KFZ (generell kein Kaskoselbstbehalt bei Glas), Unfall (Spezialgliedertaxen für ALLE), Rechtsschutz (Vorsatz, Diversion) und Zusatzkrankenversicherung (vereinfachte Annahme, Wegfall von Wartefristen)
Wir nutzen eines der modernsten und umfangreichsten ONLINE-Vergleichsprogramme, in dem alle unsere Spezialtarife eingebettet sind!
IHR NUTZEN: Bedarfsgerechte Absicherung, günstige Prämie, Bedingungen ohne WENN und ABER
Sie überlegen schon seit geraumer Zeit für sich, Ihre Familie oder fürs Enkel eine private Zusatzkrankenversicherung einzurichten? Wenn JA, dann unbedingt noch bis zum Jahresende! Von sehr gut informierten Insidern haben wir die Information erhalten, dass sich ab 1.1.2016 A) die Prämien für private Zusatzkrankenversicherungen massiv verteuern (Neuabschlüsse!) und B) neue Tarife mit schlechteren Leistungen als bisher kommen. Der Grund ist einleuchtend. Eine Krankenversicherung ist für den Versicherer unkündbar. Er muss daher die Prämien sehr langfristig 100%-ig sicher veranlagen. Bisher durfte er mit einem Veranlagungszins von 2,5% kalkulieren. Die FMA zwingt nun aber die Versicherer diesen Rechenzinssatz zumindest auf 2% zu senken!
Lange Zeit ob der angeblich viel zu niedrigen Verzinsung verpönt. Nun aber aufgrund 3,25% Bruttoverzinsung (Garantie 1,5% zzgl. Gewinn 1,75% - nach Spesen rd. 2,25%) massiv nachgefragt. Leider aber nicht mehr bei allen Gesellschaften verfügbar. Daher wie bei der Krankenversicherung. Wenn Sie für sich, Ihre Familie oder fürs Enkel 100%-ig sicher und gut verzinst vorsorgen möchten, dann unbedingt jetzt noch eine klassische Pensionsvorsorge abschließen! Wir gehen davon aus, dass es bis zum Jahresende - wenn überhaupt noch - nur mehr vereinzelt Angebote mit Garantiezins und Garantierente geben wird!
Bei den Sach- bzw. Massensparten haben die Versicherer ziemlichen Wettbewerb. Sie haben in den letzten Monaten daher die tarifliche Deckung ordentlich aufgerüstet und tlw. Prämien gesenkt. Durchaus im Sinne und zum Vorteil der Konsumenten.
Die Verträge unserer Klienten werden laufend geprüft/abgestimmt angepasst. Unsere Klienten profitieren dabei auch von den Spezialprodukten, die uns als Mitglied eines der größten Maklernetzwerkes exklusiv zur Verfügung stehen.
Dabei achten wir vor allem darauf, dass die zwischenzeitlich unabdingbaren Deckungsmodule wie z.B. grobe Fahrlässigkeit, Katastrophenschutz, Neuwert, Vorsatz und Ausfallversicherung inkludiert sind.
Es ist wunderbar, wenn wir auch im hohen Alter noch aktiv am Leben teilhaben werden können. Es gilt aber zu akzeptieren, dass es im Alter zu Einschränkungen kommen wird. Daher sind es die folgenden Fragen, die sich jeder von uns stellen muss:
WIE bewahre ich möglichst lange meine Unabhängigkeit und kann möglichst entspannt zu Hause alt werden?
WER wird mich dabei unterstützen, ohne dabei meinen Kindern oder anderen Personen zur Last zu fallen?
WELCHE finanziellen Mittel sind erforderlich und werden Pension zzgl. staatlicher Pflegezuschüsse dafür ausreichen?
WIE kann ich für meine Kinder, Erben, … meinen mühevoll geschaffenen Besitz, mein Erspartes, … absichern und vor allfälligen staatlichen Regressforderungen schützen?
Diese Themen/Fragen sind Ihnen wichtig? Sie haben aber dafür keine eindeutigen Antworten/Lösungen. Dann sollten Sie sich mit Thema Pflegevorsorge und Pflegefinanzierung unbedingt auseinander setzen. Dabei sollte auch bedacht werden, dass unfall-, aber auch krankheitsbedingt Pflegebedürftigkeit auch in jungen Jahren jederzeit eintreten kann.
Die private Pflegeversicherung ist im Prinzip eine Risikoversicherung. Ansparen für den Pflegefall ist daher keine Alternative. Bis auf wenige Ausnahmen kann nicht genug Geld angespart werden um sich im Anlassfall die private Pflege in den eigenen „vier Wänden“ über mehrere Jahre leisten zu können.
Wie auch bei allen anderen Vorsorgelösungen gilt es auch bei der privaten Pflegevorsorge - umso früher umso günstiger sind die monatlichen Beiträge.
Gemeinsam mit wertsache.at haben wir die aktuellen Angebote und Tarife 2015 geprüft/verglichen. Dabei haben wir erhebliche Unterschiede im Leistungsumfang, in den Tarifen und bei den Prämien festgestellt. Eine umfassende Beratung ist daher vor einer Entscheidung unabdingbar.
Pflegevorsorge bedeutet aber auch rechtzeitig den richtigen Anbieter für Personenbetreuung zu finden/auszuwählen.
Medical Support A24 www.medicalsupporta24.at bietet Begleitung und Betreuung im Alltag. Themen wie Bezugspflege, muttersprachliche Betreuung, … sind dabei nur zwei der gelebten Qualitätskriterien.
Wenn es um eine Pensionsvorsorgelösung geht muss Sicherheit das wesentlichste Entscheidungskriterium sein. Die klassische Lebensversicherung zählt zu den sichersten Sparformen und ist noch dazu aktuell mit einer Gesamtverzinsung von rd. 3,25% ausgestattet.
Die Zinsen sind aber nicht das Entscheidungskriterium. Es sind die Sicherheit und einige andere gute Gründe, die für eine klassische Lebensversicherung sprechen:
Sicherheit
Die klassische Lebensversicherung ist ein Versicherungsprodukt, bei dessen Veranlagung Sicherheit im Vordergrund steht. Spekulative Finanzgeschäfte sind nicht erlaubt.
Maximale Sicherheit durch Kapitalgarantie
Bei der klassischen Lebensversicherung wird bei Vertragsende entweder ein Kapitalbetrag oder eine Rente für die gesamte Rentenzeit garantiert. Lediglich der zusätzliche Anteil der jährlichen Gewinnbeteiligung kann Schwankungen unterliegen.
Veranlagung nach strengen gesetzlichen Vorgaben
Das österreichische Versicherungsaufsichtsgesetz sieht eine strenge Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht vor. Die Kundengelder müssen in einem sogenannten Deckungsstock veranlagt werden.
Überwachung des Deckungsstocks durch einen unabhängigen Treuhänder
Ein von der Finanzmarktaufsicht bestimmter sachkundiger Treuhänder überprüft laufend, ob die im Deckungsstock veranlagten Mittel ausreichen, um die Ansprüche der Kunden jederzeit zu erfüllen. Selbst im Konkursfall ist das veranlagte Kundenkapital gesichert, da der Deckungsstock als Sondervermögen nicht in die Konkursmasse fällt.
Zinsgarantie während der gesamten Laufzeit
Der Zinssatz, mit dem der Sparanteil der Prämie verzinst wird, gilt für die gesamte Laufzeit einer klassischen Lebensversicherung. Die Finanzmarktaufsicht legt mit der Höchstzinssatzverordnung den für neue Verträge jeweils geltenden maximalen Rechnungszinssatz fest.
Garantie für erworbene Gewinnanteile
Aufgrund der vorsichtigen Kalkulation ergeben sich Überschüsse, die an den Kunden in Form einer Gewinnbeteiligung rückerstattet werden. Bereits zugeteilte Gewinne können nicht mehr verloren gehen und sind im vollen Ausmaß garantiert.
SEHR WICHTIG!
Eine klassische Lebensversicherung immer nur ohne jeglicher Zusätze (wie z.B. Absicherung Tod, Berufsunfähigkeit, …) abschließen. Jedes Zusatzmodul reduziert Ihre Sparsumme. In Wirklichkeit verdient dabei nur die Versicherung. Wenn Sie sich für den Todesfall, die Berufsunfähigkeit, … schützen wollen dann immer getrennte Verträge einrichten.
Seit Jahresbeginn bieten die Versicherer s.g. klassische Lebensversicherungen NEU an. Diese Produkte sind ohne Garantieverzinsung ausgestattet. Von diesen Produkten ist eindeutig abzuraten, da es nur Gewinnversprechungen aber keine Garantien gibt.
Der neue Garantiezinssatz in Höhe von 1,5% gilt für Neuverträge ab 1.1.2015. U.a. bei Risiko-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen werden die Prämien teurer, bei Lebens-/ Pensionsversicherungen und Einmalerläge reduziert sich die Anspar-/Ablaufleistung.
Daher wenn angedacht, unbedingt noch heuer abschließen und sich günstige Prämien bzw. höhere Ansparleistung sichern. Aber nur auf Basis reiflicher Überlegung, Finanzierbarkeit und guter Beratung!
Aktuell wird von den Banken und Versicherungen massiv geworben und gezielt verunsichert. Anstatt Kredite zu vergeben werden lieber Pensionslücken geschlossen, anstatt ordentlich zu beraten werden IPHONES verschenkt. Ob es tatsächlich eine Pensionslücke gibt und/oder das angebotene Produkt passt, ist dabei vollkommen egal. Hauptsache die Verkaufsquote stimmt. Auch wenn die Pensionslücke tatsächlich groß ist ? KEINE PANIK!!!
Ordentlich vorzusorgen und sich Gedanken über die Pensionslücke zu machen ist ein MUSS. Es ist aber ein großes Projekt (wie ein Haus-, Wohnungs-, Autokauf, ?), das sorgfältig geplant und dann noch viel sorgfältiger umgesetzt werden muss. Der gebundene Bank- und/oder Versicherungsberater ist dafür in den meisten Fällen aber nicht der richtige Gesprächspartner.
Sie würden gerne einen Geldbetrag für einen überschaubaren Zeitraum veranlagen? Bereits erwirtschaftetes Vermögen langfristig absichern und vermehren? Einen weiteren Baustein für Ihre Pensionsvorsorge schaffen oder zu einem späteren Zeitpunkt eine größere Investition tätigen?
Ab sofort können Sie das mit einer Lebensversicherung mit Einmalerlag mit einer Laufzeit von 10 Jahren tun. Bisher benötigten solche Verträge eine Laufzeit von mindestens 15 Jahren, um der begünstigten Versicherungssteuer von 4% zu unterliegen (kürzere Laufzeiten wurden mit 11 % besteuert).
Voraussetzung: VersicherungsnehmerIn und versicherte Person haben das Alter von 50 Jahren überschritten und als weiteres wesentliches PLUS - Es fällt keine Kapitalertragsteuer (KESt) an.
KLUG VORGESORGT Kunden profierten von unserem Marktüberblick – In einem direkten Vergleich zeigen wir Ihnen die aktuell besten Produkte
Private Unfallversicherungen sollen finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen. Von Bedeutung ist das vor allem bei Freizeitunfällen, weil die gesetzliche Unfallversicherung nur für die Folgen von Arbeitsunfällen aufkommt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) hat im Mai 2014 zwölf Angebote privater Unfallversicherungen verglichen und dabei erhebliche Prämien- und Leistungsunterschiede festgestellt.
Die Vorgabe der Konsumentenschützer war eine Unfallversicherung für eine Familie (2 Erwachsene und 1 Kind) mit Kapitalleistung, Rentenzahlung und Abdeckung von Unfall-, Berge- und Begräbniskosten.
Die Jahresprämie der Angebote lagen zwischen 654,90 und 1.561,66 EUR, wobei das teuerste Angebot nicht wirklich das beste war.
In der Anlage finden Sie Testbericht und die Information ? Private Unfallversicherung ? WOZU?
KLUG VORGESORGT Kunden profierten von unserer Spezialunfallversicherungf ür Einzelpersonen und Familie. Sie hat eine verbesserte Gliedertaxe mit deutlich höheren Versicherungssummen und kostet deutlich weniger als die im Test geprüften Produkte. Für Musiker & Ärzte steht zusätzlich eine Spezialgliedertaxe zur Verfügung, die Hand, Zeigfinger, Bein, Ohr, Auge und Stimme zu 100% absichert.
Es ist bequem gleich im Autohaus die Kfz-Versicherung abzuschließen. Die Bequemlichkeit hat aber ihren Preis. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Versicherungsangebote von Autohändlern mit Angeboten auf Online-Versicherungsplattformen verglichen. Die meisten sind teurer.
"Die Angebote der Autohäuser sind zum Teil ums doppelte oder mehr teurer als die Angebote über einen Versicherungsmakler und Vergleichsplattformen. Es zeigt sich ganz deutlich, dass man hier viel einsparen kann und zwar bis zu mehrere hundert Euro pro Jahr", so Gabi Kreindl vom VKI.
Link:
Testdetails gibt es unterwww.konsument.at und in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "Konsument"
Autohändler sind keine Versicherungsmakler. Für sie sind die Polizzen nur Durchlaufposten bzw. ein Nebengeschäft, das schnell und ohne viel Aufhebens abgewickelt werden soll. Meist arbeiten Autohäuser auch nur mit einem Versicherungsanbieter zusammen und wollen nur dessen Produkt verkaufen. Und das auch mit Zusatzangeboten, so die VKI-Expertin: "In einem Fall war es ganz krass, da wurde dem Tester angeboten gleichzeitig eine Lebensversicherung abzuschließen, dann würde das Kfz-Angebot deutlich billiger werden."
Versicherungsangebote vergleichen
Der VKI rät, sich auf Online-Versicherungsplattformen zu informieren und dann die Ergebnisse mit dem Angebot des Autohauses zu vergleichen. Wem das zu viel Aufwand ist, der sollte sich an einen unabhängigen Versicherungsmakler wenden. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, das am besten geeignete Angebot zu finden. Außerdem vertritt einem dieser auch im Schadensfall.
Prämien jährlich bezahlen ist günstiger
Zudem rät der VKI die Versicherungsprämie jährlich zu bezahlen. Denn die Prämie wird teurer wenn man sie monatlich, viertel- oder halbjährlich zahlt. Man nennt das den "Unterjährigkeitszuschlag" und dieser gilt auch für die motorbezogene Versicherungssteuer, die die Versicherungen für den Staat einheben. Auf diese Tatsache haben die Autohändler im VKI-Vergleichstest nicht hingewiesen.
Versicherung jährlich überprüfen lohnt sich
Auch wenn man schon eine Versicherung hat, sollte man diese jährlich vergleichen, empfiehlt VKI-Expertin Gabi Kreindl: "Die Angebote ändern sich im Lauf des Jahres. Und so kann es sein, dass ein Angebot, das früher vielleicht das günstigste war, gar nicht mehr so günstig ist in ihrem Fall."
In jungen Jahren denkt man oft nicht an Gefahren und Risiken, die das Leben mit sich bringen kann. Das Hier und Jetzt ist auch meist wesentlicher und wichtiger als die Zukunft. Doch gerade in diesem Lebensabschnitt ist es wichtig, richtig versichert in Ausbildung und Beruf zu starten und für die eigene Zukunft vorzusorgen. Mehr erfahren Sie im Vorsorgeleitfaden des Vereins für Konsumenteninformation.
SENKUNG GARANTIEZUSATZ
Klassische Lebens- und Rentenversicherungen haben ein einzigartiges Produktmerkmal - Sie garantieren den Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit einen fixen Mindestzinssatz. Mit 21.12.2012 wird dieser gesetzlich vorgeschriebene Garantiezinssatz auf 1,75% gesenkt. Wie UNISEX und gesenkter Garantiezinssatz die Prämienverändern erfahren sie hier.
UNISEX- Frauen und Männer zahlen ab 21.12.2012 einheitliche Versicherungsbeiträge
Der EuGH hat entschieden, dass mit 21.12.2012 einheitliche Tarife für Frauen und Männer gelten müssen. Die Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor für Prämie und Leistung ist dann nicht mehr erlaubt. Warum es sich für Frauen und Männer auszahlt noch heuer über die richtige Absicherung nachzudenken erfahren Sie hier.
In der der Kundenberatung zeigt sich immer wieder, dass im Zusammenhang mit einem Kauf Haftungsfrgen entstehen. Die Kunden glauben immer wenn das Produkt, die Dienstleistung oder der Gegenstand nicht so funktioniert, wie es/sie/er sol, sofort die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu müssen ... - Lesen Sie weiter im Artikel von Andreas Reinthaler - Asscompact Oktober 2012
Im Zuge der Polizeireform 2012 werden mit 1.9.2012 unter anderem die bisherigen Bundespolizeidirektionen pro Bundesland zu einer Landespolizeidirektion zusammengefasst.
Welche Auswirkungen hat das für Sie:
In NÖ werden z.B. die ehemaligen Bundespolizeidirektionen St. Pölten, Schwechat und Wiener Neustadt zu einer Landespolizeidirektion Niederösterreich zusammengefasst. Übersiedelt nun ein Kunde z.B. von St. Pölten nach Wr. Neustadt (Verlegung des Hauptwohnsitzes) , so musste bisher das Kfz ab- und neu angemeldet werden und der Kunde hatte dafür die entsprechenden Kosten zu tragen.
Künftig wird eine derartige Übersiedlung als bloßer Adresswechsel innerhalb einer Behörde gelten - Vorteil: Entfall der Ab- und Anmeldekosten! Es sind aber neue Kennzeichen zuzuweisen (Kosten z.B.: 18,- Euro für eine neue Kennzeichentafelgarnitur + 1,45 Euro für eine neue Begutachtungsplakette + 1,- Euro für eine Melderegisterabfrage). Sofern beantragt, die Kosten für eine Zulassungskarte im Scheckkartenformat von 19,80 Euro.
Eine Zulassungsstelle, die z.B. bisher für den Bereich der BPD Schwechat Kennzeichen vergab ("beliehener Versicherer" war) darf durch diese Zusammenlegung der einzelnen Bundespolizeidirektionen ab 1.9.2012 aber nicht automatisch für die Bereiche der bisherigen BPDs St. Pölten und Wiener Neustadt Kennzeichen vergeben.
Die Bezirkskürzel auf den Kennzeichentafeln (P, SW, WN, E, L, ...) ändern sich durch diese Umstellung nicht.
Bereits im Umlauf befindliche Zulassungsscheine bleiben weiterhin gültig und müssen nicht umgetauscht werden - dies gilt auch für die BH-Zusammenlegungen in der Steiermark.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 1. März 2011 entschieden, dass mit 21.12.2012 einheitliche Versicherungstarife für Frauen und Männer gelten müssen. Die Berücksichtigung des Geschlechts als Faktor für Prämien und Leistung ist ab dem 21.12.2012 nicht mehr erlaubt.
Die Versicherer müssen diese Gesetzesänderung zeitgerecht umsetzen - es werden im 4. Quartal 2012 in nahezu allen Produktsparten neue Tarife implementiert.
Eine Erhöhung der Prämien von bis zu 40% ist möglich.
Wer profitiert in welcher Sparte heuer noch auf alle Fälle?
Frauen: Unfallversicherung und Ablebensrisikoversicherungen werden für Frauen 2013 empfindlich teurer.
Männer: Zu einer deutlichen Prämienerhöhung in 2013 kommt es bei klassischen Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen für Männer
Nach heute vorliegenden Informationen nehmen die Versicherer aus verarbeitungstechnischen Gründen Verträge mit alten Tarifen voraussichtlich nur bis 30.11.2012 an!
KLUG TIPP: Wer beabsichtigt eine neue Versicherung in absehbarer Zeit abzuschließen sollte dies unbedingt noch im Herbst 2012 tun. Ebenso lohnt es sich bestehende Verträge, welche bereits vor länger als 3 Jahren abgeschlossen wurden zu prüfen und wenn sinnvoll heuer noch zu erneuern.
Nur kein Schock bei Uncle Doc
Pech, Familie T. war eindeutig falsch versichert. Beim jüngsten Spanien-Urlaub traten beim Sohn Michael plötzlich Bauchschmerzen auf. Im nahen Krankenhaus wurde eine Blinddarmentzündung diagnostiziert. Eine Operation war unvermeidlich. Nach sieben Tagen konnte er das Krankenhaus wieder verlassen. Die Kosten in Höhe von € 9.840,00 musste Familie T. bis auf einen Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von € 1.480,00 selbst tragen! Auch bei der Kreditkartenversicherung war nichts zu holen, da diese nur den Karteninhaber deckt.
Viele Österreicher glauben mit der E-Card automatisch im EU-Ausland versichert zu sein. Irrtum! Die E-Card deckt nur Kosten in den staatlichen Vertragskrankenhäusern ab. In den Urlaubsregionen sind diese aber meist im Hinterland, da diese die Versorgung der Einheimischen gewährleisten sollen.
Ein weiterer Irrtum besteht meist bei Versicherungen über Kreditkarten. In den meisten Fällen bieten diese nur Schutz für den Karteninhaber und im Krankheitsfall meist auch nur sehr eingeschränkt.
Tip 1: Prüfen Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz. Es geht darum welche Deckung über z.B. bestehende Unfall-/Krankenversicherung, Kreditkarte, … gegeben ist und wer geschützt ist. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Tip 2: Sollten Sie mehrmals im Jahr privat und/oder geschäftlich ins Ausland reisen, dann zahlt sich in den meisten Fällen eine Jahres-Reiseversicherung inkl. Krankenversicherungsschutz. Wir beraten Sie gerne.
Unisex
Der EuGH hat in seinem Urteil v. 1.3.2011 entschieden das ab 21.12.2012 einheitliche Versicherungstarife für Frauen und Männer anzubieten sind. Dieses Urteil bedeutet, dass ab 22.12.2012 die Prämien für Frauen und Männer bei einigen Versicherungsprodukten höher werden.
Männer: Teurer wird es bei Klassische Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Frauen: Teurer wird es bei Unfallversicherung, Ablebensrisikoversicherung und bei manchen KFZ Tarifen.
Tip 1: Je nach Geschlecht und Produkt empfiehlt sich ein Abschluss im 2. Halbjahr 2012
Tip 2: Spätestens im 1. Quartal 2013 sollten alle Verträge geprüft werden. Im Zuge der Einführung der Unisex-Richtlinie bringen viele Versicherer neue Tarifgenerationen (in manchen Fällen mehr Leistung/günstigere Prämie). Kundenverträge, die wir verwalten werden von uns automatisch geprüft!
Eine schöne Sommerzeit wünscht
Christian Coufal
office@klugvorgesorgt.at - c.coufal@reinthalerfinanz.at
+43 676 750 30 78
www.klugvorgesorgt.at
WOZU:
Die private Pflegeversicherung ist im Prinzip eine Risikoversicherung. Ansparen für den Pflegefall ist daher keine Alternative. Bis auf wenige Ausnahmen kann nicht genug Geld angespart werden um sich im Anlassfall die private Pflege oder ein ordentliches Pflegeheim über mehrere Jahre leisten zu können.
Wie auch bei allen anderen Vorsorgelösungen gilt es auch bei der privaten Pflegevorsorge - umso früher umso günstiger sind die monatlichen Beiträge.
Das generelle Deckungskonzept
Es gibt sehr große Unterschiede im Leistungsumfang, in den Tarifen und bei den monatlichen Prämien. Die Prämien richten sich nach Geschlecht, Alter der versicherten Person und nach der Leistung.
In den meisten Fällen wird im Pflegefall ein Pauschalbetrag (Höhe nach Vereinbarung, je nach Tarif bereits ab Pflegestufe 1) unabhängig von Verwendung und tatsächlicher Pflegekostenhöhe bezahlt.
Bis auf wenige Ausnahmen wird eine Prämienzahlung auf Lebenszeit und Prämienfreistellung bei Leistung vereinbart.
Die wesentlichen Produktunterschiede
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt:
A) Nach dem staatlichen Pflegegeld
B) Nach dem ADL System („Activities of daily Life“)
Was passiert mit den Prämien im Todesfall:
A) Im Falle reiner Risikoversicherung erlischt der Vertrag im Todesfall und es werden keine Prämien rückerstattet
B) Im Falle einer „ansparenden“ Lösung werden bei Tod während der Vertragslaufzeit vor Pflegebedürftigkeit die eingezahlten Beiträge ausbezahlt.
Welche sonstigen Produktunterschiede gibt es noch:
A) Leistung steigend ab/mit der jeweiligen staatlichen Pflegestufe
B) Starre Leistung (gleichbleibend bzw. indexiert)
C) Wartezeiten von 0 bis 12 Monate
D) Maximales Eintrittsalter vom 55. – 70. Lebensjahr
E) Leistung auch während Spitalsaufenthalt
F) Ausschlüsse abhängig von Gesundheitsfragen, Erkrankungen, Unfallfolgen, …
Steuer
Je nach Produkt sind die Prämien als Sonderausgabe absetzbar. Die Leistungen sind steuerpflichtig, wobei die anfallenden Kosten gegengerechnet werden.
KLUG TIP: So früh als möglich starten. Unter 30 ist bereits mit rund EUR 25,00 p.m. eine monatliche Pflegerente über EUR 1.500,00 möglich.
Die Vernunft sagt uns, dass der Tod ein selbstverständlicher Teil unseres Daseins ist. Und trotzdem sind wir tief erschüttert, wenn ein geliebter Mensch von uns geht.
Durchschnittlich sterben in Österreich p.a. ca. 80.000 Menschen.
Wissen Sie, dass Hinterbliebene für Bestattungs- und Grabpflegekosten in vollem Umfang aufkommen müssen? Dabei kommen schnell hohe Beträge zusammen - im Durchschnitt rund EUR 7.500,- und „a schöne Leich“, wie der Wiener sagt kann auch gleich ein Mal EUR 15.000,00 und mehr kosten.
Um in dieser emotional schwierigen Zeit Ihre Angehörigen finanziell zu entlasten können Sie bereits in jungen Jahren, aber auch noch im hohen Alter entsprechend vorsorgen.
Früher gab es mit dem Wiener Verein eigentlich nur einen Anbieter, der eine Ablebensvorsorgelösung angeboten hat. Zwischenzeitlich bieten nahezu alle österreichischen Versicherungsgesellschaften entsprechende Produkte.
Der generelle Leistungsumfang ist bei diesen Produkten wie folgt:
ABER: Wie bei nahezu allen Versicherungsprodukten sind die Angebote für den „Laien“ und tlw. selbst für uns PROFIS im Detail nur sehr schwer zu durchschauen und die Unterschiede vor allem in der erforderlichen Ansparsummen etc. sind enorm.
Beispielhaft haben wir die aktuellen Angebote geprüft und die vier „besten“ Anbieter anhand von zwei Alters-Beispielen verglichen:
Sehen Sie bitte den Vergleich in der .pdf Anlage!
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen. Nicht nur, wenn der Urlaub zur Zufriedenheit aller Beteiligten abgelaufen ist, sondern auch, wenn Unvorhergesehenes eintritt.
Unvorhergesehenes kann bei jeder Art von Reise (Ein-Tagesreise in Österreich, der Städtereise oder aber bei der mehrwöchigen Fernreise) und vor allem auch unabhängig vom Transportmedium auftreten.
Bei mehr als 75% aller urlaubsbedingen Flugreisen wird eine Reiseversicherung abgeschlossen. Meist viel zu teuer gleich bei der Reisebuchung. Auf einen Reiseschutz vergessen wird bei nahezu allen selbstgebuchten Städteflügen und bei Autoreisen. Eigentlich absurd! Denn statistisch untermauert sind die Risiken bei Autoreisen und kurzen Städtetrips höher als bei einer gut geplanten Urlaubsreise.
Sie verreisen öfters pro Jahr und möchten nicht auf einen umfangreichen Reiseschutz auf allen Ihren Reisen – unabhängig vom Transportmedium - verzichten?
Wer mehrmals im Jahr verreist, dem empfiehlt sich der Abschluss einer s.g. Jahresreiseversicherung. Diese Produkte – wahlweise mit oder ohne Stornoschutz – sind natürlich geringfügig teurer als eine Einzelversicherung. Von der Höhe der Prämie sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen. Denn spätestens bei der zweiten Reise wird der Einzelschutz schon teurer und es sind auch alle Kurzreisen in Österreich und ins nahe Ausland abgesichert.
Jahres-Reiseversicherungen gibt es für Einzelpersonen und für die Familie. Das Angebot ist zahlreich, kaum zu überblicken und die Leistungsunterschiede sind gewaltig. Reiseversicherungen bestehen in der Regel aus mehreren Versicherungen, wie einer Haftpflicht-, Unfall, Krankenversicherung, Gepäck- oder Stornoversicherung, … Was Sie konkret benötigen hängt davon ab welchen Schutz Ihr Kreditkartenanbieter inkludiert hat, welche Arten von Versicherungen gegeben sind und natürlich welche Reisen in welche Länder getätigt werden.
KLUG Tipp: Jahresreiseversicherungen gibt es bereits ab ca. Euro 75,00 p.a.. Wir kennen und vergleichen alle Anbieter. Rechtzeitig angefragt erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden einen aktuellen Vergleich.
Zusammengefasst bringt das Regierungssparpaket Pensionskürzungen allen Österreichern und Beitragserhöhungen für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Teils „schleichend“ aber dafür mit umso größeren finanziellen Auswirkungen für jeden Steuerzahler erfolgt die Umsetzung über mehrere Jahre.
DIE ÄNDERUNGEN!
WAS TUN?
Bis auf protestieren geht gar nichts. Daher kann nur jeder für sich - so früh als möglich - beginnen sein Alter möglichst komfortabel zu planen und die dafür erforderlichen Maßnahmen auch konsequent umsetzen. Klingt natürlich total sinnvoll und einfach! Sinnvoll ja, einfach nein, viel mehr verdammt schwierig, wenn man kein Erbschaft zu erwarten hat. Zu einer vernünftige Planung gehören:
Der Ministerrat hat im November 2011 eine Anhebung der Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 6 auf 7 Mio. Euro beschlossen. Die Änderung gilt bereits ab 1.1.2012 für alle bestehenden und neuen Versicherungsverträge.
Ob sinnvoll oder nicht ist sehr umstritten. Sicher ist aber, dadurch kann es zu einer Verteuerung bei bestehenden KFZ Haftpflichtversicherungs-Verträgen kommen.
Es macht daher mehr denn je Sinn jetzt die Angebote am Markt zu vergleichen und gegebenenfalls das Kündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dazu muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach der Information durch die Versicherung den Vertrag aufgrund der Tarifanpassung nach §14a KHVG kündigen.
Aktuell können Konsumenten bis zu 400,00 Euro durch den Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung sparen.
Wer Pflege braucht, benötigt hohe Pension. Andernfalls läuft er Gefahr sein Vermögen zu verlieren ...
Ein oberösterreichisches Ehepaar (beide 65 Jahre alt) hat ein Haus. Noch erfreuen sie sich bester Gesundheit, ihre Pension reicht zum Leben. Sorge macht Ihnen, dass für den Fall der Pflegebedürftigkeit die Pension nicht ausreicht, der Staat einspringen muss und dafür das Haus verwertet wird. Denn für ein Pflegeheim reicht die Pension nicht aus. Ein Pflegeplatz kostet 2000 Euro aufwärts (kein Grenze nach oben).
Auch das staatliche Pflegegeld schafft keine Abhilfe. Meist wird ein Pflegeplatz notwendig, wenn man die Voraussetzung für die dritte Pflegestufe erfüllt. D.h., dass mehr als 120 Stunden monatlich an Betreuung notwendig sind. Um sich dann ein Heim leisten zu können, das monatlich 2514 Euro kostet, muss man schon eine Pension von monatlich 2700,00 Euro netto erhalten. 80% von 2700,00 Euro Pension und 442,90 Euro Pflegegeld gehen an das Pflegeheim. Dem Pensionisten bleiben rund 600,00 Euro "Taschengeld".
Kann man in der Pension nur mit 1200 Euro netto kalkulieren, so bedarf es zusätzlicher 1500 Euro um die Heimkosten zu decken. Übrigens die österreichische Durchschnittspension liegt bei 970 Euro p.m.!
Es stellt sich daher die Frage: Will ich mein Vermögen schützen? Denn reicht das Geld nicht aus, springt zwar das Land ein. Doch der Pflegebedürftige muss dafür sein Vermögen verwerten. Daher überlegt das Ehepaar aus Oberösterreich, das Haus an seine Kinder zu übertragen, um es vor Verwertung zu schützen. Doch damit die Kinder das Haus behalten können muss eine bestimmte - vom Bundesland abhängige - Frist verstrichen sein, damit im Fall der Pfelegebedürftigkeit der Eltern nicht darauf zugegriffen werden kann. In den meinsten Bundesländern beträgt diese fünf, in Wien drei Jahre.
Zusätzlich können Ehepartner (und in der Steiermark auch Kinder) mit einem Teil ihres Einkommens zur Kasse gebeten werden. Nachdem die öffentliche Hand über chronischen Geldmangel verfügt, kann davon ausgegangen werden, dass es zu höheren Begehrlichkeiten des Staates kommen wird. Konkret bedeutet dies Fristverlängerungen bei Schenkungen, Zugriff auf das Einkommen der Kinder, ...
Wer sein Vermögen schützen und/oder die Differenz aus Kosten Pflegeheim - Pension + Pflegegeld schließen möchte sollte eine private Pflegeversicherung in Betracht ziehen. Rechtzeitig abgeschlossen sind die Prämien überschaubar. Generell bemisst sich die Prämienhöhe am Abschlussalter, ab welcher Pflegestufe wird ausbezahlt und der Höhe der monatlichen Auszahlung.
Bei der grundsätzlichen Produktausgestaltung gilt es aber auf zwei ganz wesentliche Unterschiede zu achten:
Conclusio: Wer eine geringe Pension erwartet und/oder wer Vermögen und Kinder hat, sollte für den Fall der Pflegebedürftigkeit privat vorsorgen. Das Problem bei Pflegeversicherungen ist, dass die Produkte für einen Laien nicht so leicht zu durchschauen und generell noch recht "jung" sind. Wenden Sie sich daher unbedingt an einen unabhängigen Experten, der Ihnen anhand Ihrer aktuellen und zu erwartenden Lebenssituation einen Vergleich aller derzeit am österreichischen Markt befindlicher Lösungen erstellt
Vergleich dich reich!
Vergleiche vom Verein für Konsumenteninformation und DIE KRONE zeigen
- Hohe Prämienunterschiede bei Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
- Angebote für Laien nicht zu durchschauen
- Biligste Angebote sind oft nicht die besten
DIE KRONE vergleicht die Haftpflichtprämien für einen VW Golf Diesel mit 110PS, Mann 30 Jahre, Bonus-/Malus-Stufe 9, Haftpflichtsumme 6,0 MIO.
Die Prämienbandbreite reicht von € 902,00 bis € 1.379,00 = € 480,00 p.a.!!!
Der VKI kritisiert vor allem, dass unabhängig von den generellen Prämienunterschieden bei vielen Verträgen unnötige Risikoeinschlüsse wie z.B. Insassenschutzversicherung, ... geschickt in die Verträge eingepackt und somit vom Konsumenten "ungewollt zusätzlich" bezahlt werden.
Es ist nicht schwer seine Kfz-Polizze zu optimieren.Kfz-Haftpflichtversicherungen kann man jährlich mit einem Monat Kündigungsfrist beenden. Dies gilt auch für Kaskoversicherungen, nur beträgt die Kündigungsfrist je nach Vertrag bis zu drei Monate. Rechtzeitig aktiv zu werden lautet daher die Devise.
KLUG TIP! Unabhängige Versicherungsmakler prüfen automatisch 1 x pro Jahr die Verträge Ihrer Kunden und zeigen die Veränderungsmöglichkeiten auf.
Im Jänner 2011 hat der Verein für Konsumenteninformation 300 Verträge Eigenheim- und Haushaltsversicherungen geprüft.
Das Ergebnis war:
Die Prämienunterschiede bei einer 80m2 Wohnung liegen zwischen rund 140,00 und 280,00 Euro. Bei einem Einfamilienhaus zwischen 450,00 und rund 900,00 Euro. In ganz krassen Fällen kann bei einer Eigenheimversicherung die Differenz zwischen richtig/falsch ausgestattet bis zu 2.500,00 Euro betragen!
Im August 2011 hat die Tageszeitung „Die Presse“ einen KFZ Versicherungsvergleich (Haftpflicht und Vollkasko) durchgeführt. Das Ergebnis war, dass es signifikante Prämienunterschiede gibt.
Generell sollte sich jeder Konsument die Frage stellen, WELCHE Versicherung braucht er denn wirklich und dann WIE sollen diese Versicherungen leistungsmäßig ausgestaltet sein. Sind diese beiden wichtigen Fragen zufriedenstellend geklärt sollten die Verträge laufend (mindestens ein Mal pro Jahr) geprüft werden. In der Regel prüfen unabhängige Versicherungsmakler automatisch 1 x pro Jahr die Verträge Ihrer Kunden und zeigen die Veränderungsmöglichkeiten auf.