Ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Vereinfacht ausgeführt unterstützt die private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihres Rechtsanspruches.
Versichert sind immer die Person bzw. die Familie. Die private Rechtsschutzversicherung umfasst die folgenden teilweise frei wählbaren Leistungsmodule:
Toprechtschutzversicherungen inkludieren auch Rechtsunterstützung im Falle von Vorsatzdelikten, Reise, medizinischen Behandlungs-/Aufklärungsfehlern, Ant-Stalking & beharrliche Verfolgung, Herausgabe beweglicher Sachen, Datenschutz, ...
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